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Warum Sportveranstaltungen am Buß- und Bettag in Bayern verboten sind

Stille Tage

Sportveranstaltungen verboten? Gesetz zu Buß- und Bettag schafft Verwirrung

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    Am Buß- und Bettag haben Schüler frei und damit theoretisch Zeit für Sport. Turnhallen aber haben mancherorts zu.
    Am Buß- und Bettag haben Schüler frei und damit theoretisch Zeit für Sport. Turnhallen aber haben mancherorts zu. Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

    Der Buß- und Bettag ist, Sachsen ausgenommen, seit drei Jahrzehnten kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland mehr. In Bayern allerdings haben alle Schülerinnen und Schüler frei. Per Gesetz ist der Buß- und Bettag dort ein „stiller Tag“. Und an stillen Tagen greifen bestimmte Regeln: So sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die dem „ernsten Charakter“ solcher Gedenktage nicht entsprechen, untersagt.

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