Der Buß- und Bettag ist, Sachsen ausgenommen, seit drei Jahrzehnten kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland mehr. In Bayern allerdings haben alle Schülerinnen und Schüler frei. Per Gesetz ist der Buß- und Bettag dort ein „stiller Tag“. Und an stillen Tagen greifen bestimmte Regeln: So sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die dem „ernsten Charakter“ solcher Gedenktage nicht entsprechen, untersagt.
Stille Tage
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