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Wahlrechtsreform: CSU-Vorstand pocht auf Verfassungsklage gegen die Wahlrechtsreform

Wahlrechtsreform

CSU-Vorstand pocht auf Verfassungsklage gegen die Wahlrechtsreform

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    CSU-Chef Markus Söder wirft der Ampel-Regierung in Berlin vor, sich ein Wahlrecht für eine eigene neue Mehrheit zu zimmern.
    CSU-Chef Markus Söder wirft der Ampel-Regierung in Berlin vor, sich ein Wahlrecht für eine eigene neue Mehrheit zu zimmern. Foto: Peter Kneffel

    Die CSU gibt im Streit um die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags nicht klein bei. Nach ihren Niederlagen – zunächst im Bundestag und vergangene Woche auch im Bundesrat – wollen die Christsozialen die Reform mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht anfechten. Das kündigte Parteichef Markus Söder am Montag in München nach der Sitzung des CSU-Vorstands an. Auch die Bayerische Staatsregierung und wahrscheinlich auch die Unionsfraktion im Bundestag, so sagte Söder auf Nachfrage unserer Redaktion, werden in Karlsruhe gegen die Reform klagen. 

    Reform verstößt gleich gegen zwei Prinzipien

    Die Wahlrechtsreform verstößt nach Söders Auffassung gleich gegen zwei wesentliche Prinzipien der Verfassung – gegen das Bundesstaats- und gegen das Demokratieprinzip. "Wir sehen eine fundamentale Verletzung", sagte der CSU-Chef und warf den Ampel-Parteien vor, sich ein Wahlrecht für eine neue Mehrheit zu zimmern. Die Ampel habe gemacht, was man in anderen Ländern zu Recht kritisiere. "Wer den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit nimmt zu wählen und dafür das Wahlrecht, man muss fast schon sagen, manipuliert, der setzt sich einem schlimmen Vorwurf aus“, sagte der CSU-Vorsitzende. 

    Mit der geplanten Wahlrechtsreform soll, wie berichtet, die Zahl der Bundestagsabgeordneten, die aktuell bei 736 liegt, auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate sowie der Grundmandatsklausel. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Die Grundmandatsklausel regelt, dass eine Partei, sobald sie mindestens drei Wahlkreise direkt gewinnt, auch dann entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzieht, wenn sie insgesamt unter der Fünf-Prozent-Hürde bleibt. Der Wegfall dieser Regelungen könnte speziell die CSU, aber auch Bayern empfindlich treffen. 

    Mehrere Szenarien sind denkbar. Im für sie schlimmsten Fall könnte die CSU, die als eigenständige Partei aber eben nur in Bayern antritt, bundesweit unter die Fünf-Prozent-Hürde fallen. Bei der letzten Wahl gewann sie 45 der 46 Wahlkreise in Bayern direkt und kam auf 5,2 Prozent der Stimmen. Läge das nächste CSU-Ergebnis unter fünf Prozent, würden ihr auch 45 gewonnene Wahlkreise nichts nützen. Kein einziger CSU-Politiker wäre mehr im Bundestag. Die Sitze würden auf Abgeordnete anderer Parteien aus ganz Deutschland verteilt. "Bayern", so Söder, würde auf diese Art "nicht nur Millionen von Wählerstimmen beraubt, sondern auch seiner grundsätzlichen Stimme und Repräsentanz in

    Große Städte wären im Bundestag unterrepräsentiert

    Ebenfalls problematische Folgen hätte aus Sicht der CSU die ersatzlose Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Dann nämlich kämen nur so viele direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag, wie einer Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen. Beispiel: Sollte die CSU 45 Wahlkreise direkt gewinnen, hätte nach ihrem Zweitstimmenergebnis aber nur 35 Sitze, kämen die zehn Wahlkreisgewinner mit den schwächsten Ergebnissen nicht zum Zug. Das träfe vor allem CSU-Abgeordnete in großen Städten wie München, Augsburg oder Nürnberg, die ihre Wahlkreise oft nur denkbar knapp gewinnen. Die Folge: Die großen Städte Bayerns wären im Bundestag unterrepräsentiert. 

    Die Klage der CSU soll, wie Generalsekretär Martin Huber sagte, bald eingereicht werden. Der Schriftsatz liege als Entwurf bereits vor. An diesem Dienstag wird nach Aussage Söders auch die Staatsregierung eine Verfassungsklage auf den Weg bringen. Die Unionsfraktion im Bundestag könnte ebenfalls noch folgen. Die Wahlrechtsreform werde, so Söder, "an allen denkbaren Fronten juristisch bestritten". 

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