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Volksbegehren für neues Radgesetz unzulässig - Verfassungsgerichtshof hat entschieden

Radentscheid Bayern

Verfassungsgerichtshof: Volksbegehren für neues Radgesetz unzulässig

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    Die Initiatorin des Volksbegehrens Bernadette Felsch glaubte an den Erfolg. Doch nach der Staatsregierung hat auch die Justiz das Volksbegehren für den "Radentscheid Bayern" abgelehnt.
    Die Initiatorin des Volksbegehrens Bernadette Felsch glaubte an den Erfolg. Doch nach der Staatsregierung hat auch die Justiz das Volksbegehren für den "Radentscheid Bayern" abgelehnt. Foto: Tobias Hase, dpa

    Das geplante Volksbegehren für ein neues Radgesetz ist vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Das

    Das Gericht begründete seine Entscheidung insbesondere damit, dass einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden.

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    Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger haben die Initiative für mehr Radwege mit ihrer Unterschrift unterstützt – mehr als viermal so viele wie nötig. Die Initiatoren forderten vom Freistaat ein neues Radgesetz und eine Änderung weiterer Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes. Ziel: der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von

    Schon das bayerische Innenministerium hatte rechtliche Bedenken geltend gemacht und das Volksbegehren dem VGH zur Prüfung vorgelegt. Für die Ablehnung des "Radentscheid Bayern" hatte Bayerns Staatsregierung zwei Gründe genannt: Zum einen greife das Volksbegehren, wenn es denn Gesetz würde, nach Auffassung des Ministeriums in das Haushaltsrecht des Parlaments ein. Wie viel Steuergeld der Staat für welche Zwecke ausgeben darf, entscheidet laut Verfassung ausschließlich der Landtag.

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    Zum anderen fehle dem Landesparlament die Gesetzgebungskompetenz für straßenverkehrsrechtliche Regelungen. Über bestimmte Forderungen des Volksbegehrens könne nur der Bund entscheiden.

    Vor gut zwei Wochen hatten CSU und Freie Wähler aber proaktiv einen eigenen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt. Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht weit genug. Sie kritisieren zudem, nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetzes beteiligt worden zu sein. (jub/dpa)

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