Er ist zweifellos schön. Klug sein soll er obendrein. Aber er hat einen zweifelhaften Ruf. Einerseits gilt der Eichelhäher (bairisch: Nusshackel) als ökologisch wertvoller Waldarbeiter, weil er Samen von Eichen und anderen Bäumen über weite Strecken verbreitet. Andererseits gilt er als Niederwildschädling, weil er auch Eier aus Nestern raubt und Jungvögel frisst. Umstritten ist, ob die Jagd auf den Vogel in Bayern weiterhin gestattet werden soll.
Der Eichelhäher bietet Chancen für kräftige Bäume
Die Grünen im Landtag fordern eine ganzjährige Schonzeit für den farbenprächtigen Singvogel aus der Familie der Raben. Sie begründen das mit seinem Nutzen für die Waldverjüngung. Bis zu 5000 Eicheln könne ein Vogel in mehreren Kilometern Entfernung des Fundorts vergraben. Nur etwa die Hälfte davon finde er wieder. Die andere Hälfte der Samen habe die Chance, zu kräftigen Bäumen heranzuwachsen.
Einen sinnvollen Grund, Eichelhäher abzuschießen, gibt es nach Ansicht des Münchner Grünen-Abgeordneten Christian Hirneis dagegen nicht. An der Dezimierung anderer Vögel habe der Eichelhäher nur einen geringen Anteil. Das zeige der Vergleich mit den anderen Ländern, in denen er nirgendwo gejagt werden darf.
Durchsetzen konnten sich die Grünen bisher nicht. CSU, Freie Wähler und AfD lehnten ihre Forderung bereits ab. Nun kommt das Thema im Landtagsplenum erneut auf die Tagesordnung – mit wenig Aussicht auf eine Wende.
Der Eichelhäher sei nicht gefährdet
Die Günzburger CSU-Abgeordnete Jenny Schack verweist darauf, dass ohnehin immer weniger Tiere geschossen werden. Noch vor rund eineinhalb Jahrzehnten seien in Bayern knapp 30.000 Abschüsse pro Jahr dokumentiert worden. Zuletzt seien es nur noch rund 11.600 gewesen. „Wir sehen, dass die Jäger mit Bedacht jagen und mit der konkreten Situation vor Ort angemessen umgehen“, sagt Schack. Außerdem sei der Eichelhäher nicht gefährdet. „Ein Stoppschild ist da nicht nötig.“
Hirneis hält dagegen: „Trotzdem sollten wir nicht auf alles schießen dürfen, nur weil es nicht gefährdet ist.“ Es gebe dafür weder eine ökologische noch eine wirtschaftliche Begründung.