Der Verwaltungsgerichtshof in München hat einen Antrag des Unternehmens auf Berufung als unbegründet abgelehnt, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mitteilte. Damit werde das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg aus der vorigen Instanz rechtskräftig, und es könnten keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung mehr eingelegt werden.
Adler mit Sitz im unterfränkischen Haibach hatte im Herbst 2021 bei der in Bayern für die Überbrückungshilfe III zuständigen IHK München und Oberbayern einen Antrag auf rund 43,7 Millionen Euro Unterstützung gestellt. Die
Adler betonte in seiner Klage, man sei nur aufgrund der mit den Schließungsanordnungen in der Corona-Krise einhergehenden großen Umsatzeinbußen in eine wirtschaftliche Schieflage gekommen. Die Übernahme durch Zeitfracht habe dies beendet. Adler war nach eigener Ansicht über den gesamten Förderzeitraum förderfähig.
Dies sah die IHK anders und argumentierte, Adler habe nicht nachgewiesen, dass die Fördervoraussetzungen für den gesamten Zeitraum vorgelegen hätten. Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte die Klage von Adler zuvor ebenfalls abgelehnt. Daraufhin hatte die Textilkette Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt.
(dpa)