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Versicherung bei Unwetter: Wann zahlt eine Elementarschadenversicherung?

Hochwasser

Wann zahlt eine Elementarschadenversicherung?

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    Nicht bei allen Hochwasserschäden greift die Elementarschadenversicherung.
    Nicht bei allen Hochwasserschäden greift die Elementarschadenversicherung. Foto: Marc Gruber, dpa

    Sie ist nach dem verheerenden Hochwasser in aller Munde: die Elementarschadenversicherung. Politiker fordern, diese zur Pflicht zu machen. Bürger durchforsten ihre Unterlagen, um den entsprechenden Versicherungsschein zu finden. Dabei deckt sie nicht alle Schäden ab, die bei einem Unwetter auftreten können. 

    Die Elementarschadenversicherung ist ein Zusatz zur Wohngebäudeversicherung. Sie muss also extra abgeschlossen werden. Sie greift bei Überschwemmungen, Erdsenkungen, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüchen und Rückstau. "Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind leider nicht versichert", erklärt Bettina Große, Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Es muss eine Überschwemmung mit Oberflächenwasser sein." Alternativen gibt es keine: Bei Schäden durch aufsteigendes Grundwasser bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen.

    Versicherer muss innerhalb eines Monats Abschlag zahlen

    Damit die Versicherung auch wirklich zahlt, ist der Immobilieneigentümer verpflichtet, Vorkehrungen im Haus zu treffen. So müssen beispielsweise die Rückstauklappe instandgehalten werden und die Kellerfenster dicht sein. "Schäden sollten Betroffene so schnell wie möglich dem Versicherer melden", so Große. Zu dokumentieren sind diese per Foto oder Videoaufnahme. Auch bei der Meldung des Schadens selbst ist es laut Große ratsam, alles zu dokumentieren, beispielsweise über ein Einschreiben. In einem Mietverhältnis ist der Vermieter für den Versicherungsabschluss für das Gebäude zuständig. Für die Absicherung des Hausrats hat aber der Mieter Sorge zu tragen. Grundsätzlich ist es nämlich notwendig, eine eigene Elementarschadenversicherung für den Hausrat abzuschließen. Diese ist in den Hausratspolicen in der Regel nicht enthalten und muss gesondert abgeschlossen werden.

    Wenn alle Unterlagen eingereicht sind, ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monats einen ersten Abschlag zu zahlen. "Wann das komplette Geld kommt, hängt auch davon ab, wie viele Menschen gerade betroffen sind." Mit Blick auf die Hochwasserschäden in Süddeutschland könnte es derzeit also eine Weile dauern, bis den Betroffenen zumindest finanziell unter die Arme gegriffen wird.

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