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Nürnberg
10:00 Uhr

Prozess um vermisste Alexandra R. neigt sich dem Ende zu

Am Landgericht Nürnberg-Fürth findet Prozess gegen zwei Männer statt, die eine Schwangere ermordet haben sollen.
Foto: Daniel Löb, dpa (Archivbild)

Eine hochschwangere 39-Jährige bringt ihr Pflegekind zur Kita und verschwindet danach. Bis heute kann ihre Leiche nicht gefunden werden. Nun neigt sich der Prozess dem Ende zu.

Seit dem 9. Dezember 2022 wird die damals hochschwangere 39-jährige Alexandra R. aus Nürnberg vermisst. Am Landgericht in Nürnberg müssen sich aktuell der Ex-Lebensgefährte der Frau und ein mutmaßlicher Komplize verantworten. Bis Ende Juli sind insgesamt 37 Verhandlungstage angesetzt. Die Vorwürfe wiegen schwer: Mord, Geiselnahme, Betrug und noch andere Straftaten. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die beiden Angeklagten die 39-Jährige im Dezember 2022 entführten, töteten und dann eine falsche Spur legten, um ihre Tat zu vertuschen.

Nun neigt sich der Prozess dem Ende zu und die Anklage musste einen Rückschlag hinnemehn. Das Landgericht hat sich zum zweiten Mal mit dem Video einer Überwachungskamera in einem Carport beschäftigt. Dieses war bereits einmal ausgewertet worden, doch dann erklärte das Gericht den Gutachter für befangen. Nun hat eine weitere Gutachterin das Video analysiert – mit dem Ergebnis, dass die Person auf dem Video nicht zu erkennen sei. Der erste Sachverständige hatte sich mit einiger Wahrscheinlichkeit darauf festgelegt, die Angeklagten auf diesen Bildern identifizieren zu können.

Verdächtige sollen vermisste Alexandra R. aus Nürnberg wegen Geld getötet haben

Die beiden Männer sollten die Frau überwältigt, verschleppt, getötet und ihre Leiche an einem bislang unbekannten Ort versteckt haben, so die Staatsanwaltschaft. Danach sollen sie vorgetäuscht haben, dass die im achten Monat schwangere Frau sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Der heute 50-Jährige aus Bosnien-Herzegowina und sein deutscher Geschäftspartner wollten offenbar an das Vermögen der Frau kommen. Im vergangenen September wurden der 50-Jährige und der 48-Jährige festgenommen.

Den Ermittlungen zufolge ist das Motiv der Tat ein Streit, bei dem es unter anderem um viel Geld ging. Der frühere Lebensgefährte soll das Geld der leitenden Bankangestellten für Immobiliengeschäfte genutzt haben, die über den zweiten Angeklagten, einen Deutschen, liefen. Die 39-Jährige habe nach der Trennung im März 2022 die Zusammenarbeit beendet und den Zugriff auf ihre Konten verweigert.

Die beiden Männer hätten mit einem Vollstreckungstitel versucht, an etwa 785.000 Euro zu kommen. Dagegen ging die Schwangere zivilrechtlich vor. Wenige Tage vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sei sie dann verschwunden, nachdem sie ihr Pflegekind zur Kita gebracht hatte.

Vermisste Alexandra R. aus Nürnberg: Verdächtige äußern sich nicht

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeklagten der Frau folgten, diese überwältigten und in eine Lagerhalle brachten. Sie sollen sie dann gezwungen haben, einen Brief zu schreiben, in dem sie ihre Anzeigen zurücknahm. Dieser ging Tage später bei der Justiz ein. Anschließend sollen die Männer die 39-Jährige dort oder in einem Waldstück an der A8 in Oberbayern getötet haben.

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Der frühere Lebensgefährte der Vermissten berichtete vor Gericht von undurchsichtigen Immobiliengeschäften und schwierigen privaten Verhältnissen. Er habe ihr Geld für Immobiliengeschäfte und andere Projekte ausgegeben, über die sie nicht richtig informiert gewesen sei. Ständig sei das Geld weg gewesen. Am Ende habe sie alle Immobilien loswerden wollen, weil es wegen deren maroden Zustands nur Ärger gegeben habe.

Fall Alexandra R.: Verteidigung spricht von alternativem Tatablauf

Die Verteidiger der beiden Angeklagten bezweifeln den Tatablauf und wollen darlegen, dass es auch anders gewesen sein könne. Laut einem Verteidiger seien alle Einsätze von Leichenspürhunden ergebnislos geblieben. Ein weiterer Verteidiger bringt eine dritte Person ins Spiel, die am Tattag ein Prepaid-Handy genutzt haben soll, das die Ermittler einem der Angeklagten zuschreiben. (mit dpa)