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Mordprozess Alexandra R. aus Nürnberg: Höchststrafe für Angeklagte

Nürnberg

Prozess um vermisste Alexandra R.: Höchststrafe für Angeklagte

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    Am Landgericht Nürnberg-Fürth findet Prozess gegen zwei Männer statt, die eine Schwangere ermordet haben sollen.
    Am Landgericht Nürnberg-Fürth findet Prozess gegen zwei Männer statt, die eine Schwangere ermordet haben sollen. Foto: Daniel Löb, dpa (Archivbild)

    Seit dem 9. Dezember 2022 wird die damals hochschwangere 39-jährige Alexandra R. aus Nürnberg vermisst. Nun sind am Landgericht in Nürnberg der Ex-Lebensgefährte der Frau und ein mutmaßlicher Komplize zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 39-Jährige im Dezember 2022 nicht einfach verschwunden ist. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der heute 51-Jährige aus Bosnien-Herzegowina und der heute 49-jährige Deutsche, die im achten Monat Schwangere getötet haben, sagte der Vorsitzende Richter. Die Polizei konnte trotz mehrfacher Suche bis heute keine Leiche finden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

    Die Verteidigung hatte einen Freispruch für einen der beiden Angeklagten gefordet. Die Beweisführung sei lückenhaft, sagte Rechtsanwalt Jochen Horn. Es sei seinem Mandanten nicht nachzuweisen, dass er an den mutmaßlichen Tatorten gewesen sei. Es gebe auch keine Beweise dafür, dass er Mordpläne geschmiedet habe. Beide Angeklagte hatten im Prozess vor dem Landgericht Nürnberg geschwiegen.

    Verdächtige sollen vermisste Alexandra R. aus Nürnberg wegen Geld getötet haben

    Die beiden Männer sollen die noch immer vermisste Frau überwältigt, verschleppt, getötet und ihre Leiche an einem bislang unbekannten Ort versteckt haben, so die Anklage Staatsanwaltschaft. Danach sollen sie vorgetäuscht haben, dass die im achten Monat schwangere Frau sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Der heute 50-Jährige aus Bosnien-Herzegowina und sein deutscher Geschäftspartner wollten offenbar an das Vermögen der Frau kommen. Im vergangenen September wurden der 50-Jährige und der 48-Jährige festgenommen.

    Den Ermittlungen zufolge ist das Motiv der Tat ein Streit, bei dem es unter anderem um viel Geld ging. Der frühere Lebensgefährte soll das Geld der leitenden Bankangestellten für Immobiliengeschäfte genutzt haben, die über den zweiten Angeklagten, einen Deutschen, liefen. Die 39-Jährige habe nach der Trennung im März 2022 die Zusammenarbeit beendet und den Zugriff auf ihre Konten verweigert.

    Die beiden Männer hätten mit einem Vollstreckungstitel versucht, an etwa 785.000 Euro zu kommen. Dagegen ging die Schwangere zivilrechtlich vor. Wenige Tage vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sei sie dann verschwunden, nachdem sie ihr Pflegekind zur Kita gebracht hatte.

    Vermisste Alexandra R. aus Nürnberg: Verdächtige äußern sich nicht

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeklagten der Frau folgten, diese überwältigten und in eine Lagerhalle brachten. Sie sollen sie dann gezwungen haben, einen Brief zu schreiben, in dem sie ihre Anzeigen zurücknahm. Dieser ging Tage später bei der Justiz ein. Anschließend sollen die Männer die 39-Jährige dort oder in einem Waldstück an der A8 in Oberbayern getötet haben.

    Der frühere Lebensgefährte der Vermissten berichtete vor Gericht von undurchsichtigen Immobiliengeschäften und schwierigen privaten Verhältnissen. Er habe ihr Geld für Immobiliengeschäfte und andere Projekte ausgegeben, über die sie nicht richtig informiert gewesen sei. Ständig sei das Geld weg gewesen. Am Ende habe sie alle Immobilien loswerden wollen, weil es wegen deren maroden Zustands nur Ärger gegeben habe.

    Fall Alexandra R.: Verteidigung spricht von alternativem Tatablauf

    Die Verteidiger der beiden Angeklagten bezweifeln den Tatablauf und wollten darlegen, dass es auch anders gewesen sein könne. Laut einem Verteidiger seien alle Einsätze von Leichenspürhunden ergebnislos geblieben. Ein weiterer Verteidiger brachte eine dritte Person ins Spiel, die am Tattag ein Prepaid-Handy genutzt haben soll, das die Ermittler einem der Angeklagten zuschreiben. (mit dpa)

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