Der Bayerische Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich heute (10.30 Uhr) in München mit einer Klage gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG). Der Bund für Geistesfreiheit
Mit einer Popularklage können Rechtsvorschriften des Landesrechts angefochten werden, die nach Ansicht der Antragssteller mit der Bayerischen Verfassung im Widerspruch stehen. Nach Auffassung der Kläger ist das bei verschiedenen Regelungen des PAG der Fall. Sie kritisieren etwa den zuletzt auch wiederholt gegen Klimaaktivisten verhängten Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der "drohenden Gefahr", der als Voraussetzung für einige polizeiliche Maßnahmen ausreicht.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der
(dpa)