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Urteile
13.06.2024

Haftstrafe wegen Sabotage an Biogasanlage

Eine Anlage, in der Biogas erzeugt wird.
Foto: Guido Kirchner, dpa

Weil er eine Biogasanlage sabotiert und damit fast das Grundwasser in Würzburg verseucht hat, muss ein Mann für zweieinhalb Jahre in Haft.

Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den 36-Jährigen am Donnerstag wegen vorsätzlicher Boden- und Gewässerverunreinigung. Bei der Tat vor mehr als zwei Jahren waren rund 1000 Kubikmeter Gärreste in einen Bach geflossen.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Mann aus dem Landkreis Würzburg im Februar 2022 die Anlage in Reichenberg sabotiert hatte. Die Gärreste flossen über einen Entwässerungsgraben in einen Bach. Einsatzkräfte errichteten in dem Bach eine Barriere und fingen die Masse auf. Womöglich wäre die Brühe sonst in den nur wenige Kilometer entfernten Main gelangt, wodurch eine Verschmutzung des Würzburger Grund- und Trinkwassers gedroht hätte.

Experten fanden später in dem verunreinigten Gewässer keine lebenden Kleinlebewesen mehr. Das verunreinigte Wasser wurde abgepumpt und durch ein Klärwerk in die Kanalisation geleitet. Zwei Tage nach dem Austritt floss der Bach wieder normal.

Noch am Tattag wurde der Mann festgenommen. Vor Gericht bestritt er die Tat. Die Staatsanwaltschaft Würzburg forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch.

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