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Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Urteil

Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

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    Darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden: die AfD in Bayern.
    Darf weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden: die AfD in Bayern. Foto: Daniel Karmann

    Rückschlag für die AfD in der Endphase des Landtagswahlkampfes in Bayern: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass der Verfassungsschutz die Rechtspopulisten beobachten und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren darf. 

    Begründung: Das Landesamt gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden. Als Beleg nannte das Gericht am Freitag in einer Pressemitteilung, dass Umsturzfantasien einzelner Mitglieder der bayerischen AfD bekannt geworden seien. Zudem gebe es zahlreiche Hinweise, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Muslimen verstoße.

    Verfassungsschützer dürfen AfD ins Visier nehmen

    Auf Anfrage unserer Redaktion bezeichnete der bayerische Spitzenkandidat und stellvertretende AfD-Vorsitzende Martin Böhm die Entscheidung des Gerichts als "bedauerlich". Sie sei aber kurz vor der Wahl erwartbar gewesen. Die AfD gehe gegen "offen Rechtsradikale" in ihren Reihen vor und schließe sie aus. Es gebe auch "unbedarfte Äußerungen einzelner Mitglieder", räumte Böhm ein und erwähnte dabei die AfD-Wahlplakate mit einer verbotenen SA-Losung, die kürzlich in Passau aufgetaucht sind. Deren Urheber habe es nicht besser gewusst. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen der Verwendung von NS-Vokabular, wie sie dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke droht, wäre nach Böhms Auffassung kein Grund für einen Rauswurf aus der AfD. 

    Die Beobachtung der AfD hatte das Landesamt bereits im Juni 2022 beschlossen und im September 2022 bekannt gegeben. Gegen diesen Schritt hatte die AfD geklagt und zugleich mit einem Eilantrag versucht, den Inlandsgeheimdienst zu stoppen. Dieser Versuch ist mit dem Richterspruch vom Donnerstag gescheitert. In der Hauptsache steht die Entscheidung noch aus. 

    So reagiert die AfD auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs

    Welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Vorgehensweise des Inlandsgeheimdienstes haben wird, ist offen. Wie der Verfassungsschutz auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, müsse er das aktuelle Urteil eingehend prüfen. Gegenwärtig würden aufgrund einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts München keine nachrichtendienstlichen Mittel angewendet. Dazu gehört etwa der Einsatz von V-Leuten. 

    Noch höher sind die Schwellen, bevor die Verfassungsschützer gewählte Abgeordnete ins Visier nehmen dürfen. Dazu muss ein Parlamentarier "sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen oder diese aktiv und aggressiv bekämpfen", so ein Sprecher des Landesamtes. Die aktuellen AfD-Abgeordneten im Landtag, es sind nach mehreren Austritten noch 17, hätten diese Schwellen nicht überschritten.

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