Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat hat vor etwa 25 Jahren Munition gestohlen. Der geständige Angeklagte habe am Dienstag eine Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten erhalten, berichtete Gerichtssprecherin Andrea Hobert. Da der 49 Jahre alte Mann bereits vorbestraft gewesen sei, habe es keine Bewährung gegeben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Ehemaliger Donauwörther Soldat hat gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen
In dem Prozess ging es nicht unmittelbar um den Diebstahl der Munition, die der Bundeswehrsoldat bis Anfang April 1998 in einer Kaserne in Donauwörth in Nordschwaben entwendet haben soll. Denn der Diebstahl ist mittlerweile verjährt.
Aber im vergangenen Jahr wurde ein Teil der damals entwendeten Munition - unter anderem mehr als 300 Handfeuerwaffenpatronen, 18 Stück Übungsmunition und Gefechtsmunition im Sinne des Kriegswaffengesetzes - in der Wohnung des Angeklagten entdeckt. Dies brachte ihm die Anklage ein. Es ging nunmehr um unerlaubten Besitz von Munition, unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. (dpa)