Die Richter wiesen eine Klage Kneipps wegen der Marke "Joyful by Nature" am Mittwoch in Luxemburg ab.
Das Traditionsunternehmen mit Sitz in Würzburg wollte 2019 beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) die Marke "Joyful by Nature" für Kosmetika, Duftkerzen und Marketing eintragen lassen. Der französische Parfümhersteller Maison Jean Patou legte dagegen Widerspruch wegen der eigenen Marke "Joy" ein. Das EUIPO gab ihm teilweise recht.
Dagegen wehrte sich Kneipp vor dem Gericht der EU - erfolglos, wie nun feststeht. Die Richter entschieden, dass die Marke "Joy" in einem wesentlichen Teil der
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
- Pressemitteilung EU-Gericht
(dpa)