Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Aschaffenburg am Donnerstag mit. Das
Das Baby erlitt bei der Attacke mehrere Schädelbrüche und schwebte danach in Lebensgefahr. Laut Anklage soll den ausgebildeten Krankenpfleger das Schreien des Kindes genervt haben. Außerdem sei er eifersüchtig gewesen und habe die Mutter bestrafen wollen, deren Erziehung er als nicht autoritär genug empfunden habe.
(dpa)