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Urteil: Haftstrafen für Bestechung bei Taxigewerbe-Prüfungen

Urteil

Haftstrafen für Bestechung bei Taxigewerbe-Prüfungen

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    Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.
    Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Ein Schöffengericht am Amtsgericht Nürnberg sprach den 54-Jährigen am Montag der Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 111.000 Euro bei dem Mann an. Dabei handelt es sich um die Summe, die er bei seinen Taten eingenommen haben soll.

    Ein 61-Jähriger wurde zudem wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten war bereits am ersten Prozesstag im Oktober gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Auch ihm warf man Beihilfe vor.

    Die Staatsanwaltschaft hatte den Hauptangeklagten beschuldigt, zwischen 2016 und 2018 extra Prüfungstermine für angehende Taxiunternehmer angesetzt zu haben, bei denen er gegen Bezahlung zusicherte, dass die Prüflinge bestehen würden. Dabei sei der Prüfungsausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, er habe den Prüflingen bei den Aufgaben geholfen und anschließend unrechtmäßig Prüfungsbescheinigungen ausgestellt. Auf diese Weise soll der Mann Zehntausende Euro verdient haben.

    Der 61-Jährige soll zudem Prüflinge aus Berlin angeworben, nach Nürnberg gebracht und einen Scheinwohnsitz für sie angemeldet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    (dpa)

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