Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Verwaltungsgerichts-Urteil: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Verwaltungsgerichts-Urteil
vor 40 Min.

Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Die AfD ist in Bayern mit dem Versuch gescheitert, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu beenden.
Foto: Daniel Löb, dpa

Seit 2022 beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die AfD. Obwohl die Klage der Partei dagegen nun fulminant scheiterte, dürfte das Streitthema nicht zu Ende sein.

München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekanntgegebene Beobachtung mit seinem heute gesprochenen Urteil als unbegründet ab. Das Gericht habe in der dreitägigen mündlichen Verhandlung tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD festgestellt.

So lägen Äußerungen vor, die auf "einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren", teilte das Gericht zur Begründung mit. Mit Blick auf Menschen muslimischen Glaubens soll demnach ein Bedrohungs- und Schreckensszenario aufgebaut, Deutsche mit Migrationshintergrund sollen demnach Menschenwürde-verletzend ausgegrenzt werden. Ein Teil der Äußerungen gehe über die für eine Oppositionspartei zulässige Kritik an der Regierung hinaus. 

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete das Urteil als Bestätigung für den Umgang des Verfassungsschutzes mit der AfD. "Nun gilt es, die Entwicklung der AfD weiter genau zu beobachten. Der Freistaat Bayern hat auch zur Verstärkung der Beobachtung von Rechts- und Linksextremisten sowie Islamisten das Personal des Verfassungsschutzes weiter verstärkt", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. Verfassungsfeindliche Bestrebungen könnten in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nicht stillschweigend hingenommen werden.

Keine einzelnen verbalen Entgleisungen

Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung angekündigt, den vollen Instanzenweg ausschöpfen zu wollen. Das Gericht ließ allerdings zunächst keine Berufung zu. Eine Zulassung müsste die AfD über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Heute sagte Protschka: "Dieses Urteil werden wir genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen diese Entscheidung vorzugehen." Die politische Meinungsfreiheit werde durch das Urteil eingeschränkt. 

Die Anhaltspunkte für eine einen Verdacht auf rechtsextremistische Tendenzen seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. "Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen", sagte Kumetz."Die gewürdigten Äußerungen von Vertretern der AfD stellen sich nicht nur als einzelne verbale Entgleisungen dar." 

Die AfD hatte argumentiert, die Partei könne nicht verhindern, dass einzelne Mitglieder sich entsprechend äußern. Was in der Parteiführung bekanntwerde, könne auch sanktioniert werden - etwa durch Parteiordnungsverfahren und Ämtersperren. Auch Vertreter anderer Parteien äußerten sich bisweilen in einer Weise, die der jeweiligen Parteiführung nicht zupass komme, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Tobias Teich.

Urteil findet Zuspruch bei anderen Parteien

Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens erklärt. "Es ist gerade die Aufgabe des Verfassungsschutzes als demokratisches Frühwarnsystem, solche Bestrebungen frühzeitig in den Blick zu nehmen und die Bevölkerung darüber zu informieren. Mit der vorliegenden Entscheidung wird diese Aufgabe als wesentlicher Teil der wehrhaften Demokratie weiter bestätigt und gestärkt", betonte Herrmann. 

In der bayerischen Landespolitik wurde das Urteil der Münchner Richter auch von Vertretern anderer Parteien begrüßt. Damit sei klar: "Die AfD gefährdet unsere Demokratie", sagte der SPD-Fraktionschef im Landtag, Florian von Brunn. 

CSU-Generalsekretär Martin Huber betonte: "Ein Gericht bestätigt einmal mehr das Offensichtliche: Die AfD ist eine Bedrohung für unsere Verfassung und unser Land. Sie will raus aus der EU und würde Deutschland Putin auf dem Silbertablett servieren." Er bezeichnete die AfD als einen "Hort für Verfassungsfeinde".

AfD verlor bereits in zwei Instanzen

Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Am Verwaltungsgericht wurde in der Hauptsache verhandelt. 

Der Verfassungsschutz hatte erklärt, auf nachrichtendienstliche Mittel wie etwa den Einsatz von V-Leuten bis zur gerichtlichen Klärung zu verzichten und bisher nur öffentlich zugängliche Quellen genutzt. Ob und wann ein Einsatz von V-Leuten geplant ist, ist offen. 

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.