"Auch ohne Baugenehmigung oder förmliche Nutzungsänderung können anderweitig genehmigte Aufenthaltsräume Geflüchteten aus der Ukraine für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden", teilte die Lokalbaukommission auf ihrer Webseite mit. Voraussetzung seien Brandmelder und gesicherte Rettungswege. Keller und Lagerräume seien tabu.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) teilte mit, die Firma TWS Partners habe zwei Familien leerstehende Büroräume mit Teeküche und Toiletten unentgeltlich zur Verfügung gestellt und mit dem Verband bei der Stadt München um Klärung der Rechtslage gebeten. "Bislang konnten die mehr als 10 000 Geflüchteten, die in München seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bisher angekommen sind, nur in Privathaushalten oder Sammelunterkünften der Stadt untergebracht werden. Gewerbeflächen kamen nicht in Frage, da es sich bei deren Nutzung um eine rechtswidrige Zweckentfremdung gehandelt hätte." Nun habe die Stadt eine Duldung ausgesprochen, "das kann jetzt jeder machen", sagte BVMW-Sprecher Achim von Michel am Mittwoch.
- Mitteilung der Lokalbaukommission
(dpa)