Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Unterfranken: Urteil gegen Handwerker muss vor den Bundesgerichtshof

Unterfranken

Urteil gegen Handwerker muss vor den Bundesgerichtshof

    • |
    Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.
    Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

    Der 28 Jahre alte Handwerker habe Revision gegen das Ende März vom Landgericht Würzburg verhängte Urteil eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Nachfrage mit. Die Revision müsse nun der Bundesgerichtshof entscheiden, beziehungsweise vom Generalbundesanwalt geprüft werden. Der Handwerker war wegen versuchten Mordes zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

    Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, eine Studentin im vergangenen Mai in Würzburg angegriffen zu haben, als er in der Wohnung der Frau ein Fenster reparieren sollte. Der Mann, der Frauen verachtet haben soll, hatte mit einem Hammer mindestens zwölf Mal auf den Kopf der damals 25-Jährigen eingeschlagen. Sie wurde lebensgefährlich verletzt. Der als weiterhin gefährlich eingestufte Mann soll laut Urteil des Landgerichts Würzburg in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

    Bei einer Revision werden die Urteile nur auf Rechtsfehler geprüft. Anders als bei einer Berufung gibt es keine neue Beweisaufnahme.

    (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden