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Urteil: Tunnelbau: Freistaat muss trockengefallene Moore sanieren

Urteil

Tunnelbau: Freistaat muss trockengefallene Moore sanieren

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    Arbeiter und Gäste stehen nach dem offiziellen Tunnelanschlag vor dem Nordportal des Kramertunnels.
    Arbeiter und Gäste stehen nach dem offiziellen Tunnelanschlag vor dem Nordportal des Kramertunnels. Foto: Stephan Jansen, dpa (Archivbild)

    Der Freistaat Bayern muss großflächig trockengefallene Moore sanieren lassen, die durch den Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen zu wenig Grundwasser behielten. "Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den

    Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe bezeichnete das Urteil dennoch als einen Gewinn für Natur und Umwelt. "Erstmals hat ein Gericht deutlich gemacht, dass auch von staatlichen Institutionen verursachte Umweltschäden nach einem rechtsstaatlichen Verfahren saniert werden müssen." Die bayerischen Behörden und

    Während des Baus des Kramertunnels war Grundwasser in den Stollen eingedrungen. Nach Darstellung des BN sank der Grundwasserspiegel am Berg dadurch deutlich ab, wodurch überregional bedeutsame Feuchtbiotope zu erheblichen Anteilen trockengefallen und europäisch geschützte Biotopkomplexe zerstört worden seien. Der Verband klagte daher vor Gericht Sanierungsmaßnahmen ein. Konkret sollten nach Vorstellung des BN Felsklüfte mit Hilfe von Betoninjektionen abgedichtet werden, damit sich der

    Der Kramertunnel ist ein von vielen Bürgern sehnsüchtig erwartetes und von anderen scharf kritisiertes Großprojekt zur Ortsumfahrung von Garmisch-Partenkirchen in Oberbayern. Nach jahrzehntelangen Planungen hatte der Bau der Hauptröhre des 3,4 Kilometer langen Tunnels im Februar 2020 begonnen. Er soll die Region ab Ende 2024 vom starken Durchgangsverkehr entlasten; auf der Bundesstraße 23 sind täglich Tausende Autos unterwegs.

    Die Begründung des Urteils vom Verwaltungsgerichtshof lag zunächst noch nicht vor. Allerdings wurde keine Revision zugelassen, die Beteiligten können deshalb nur Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

    (dpa)

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