Bayerns Beamte klagen geschlossen gegen ihren Dienstherrn, den Freistaat Bayern. Der Grund: Die Mitgliedsgewerkschaften im Bayerischen Beamtenbund (BBB) wollen sich im neuen Lobbyregister des Landtags nicht registrieren lassen, um nicht in einen Topf mit anderen Lobbyisten geworfen zu werden. Sie pochen auf ihre grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit und ihren Sonderstatus nach dem bayerischen Beamtengesetz.
Lobbyregister soll offenlegen, wer auf den Bayerischen Landtag Einfluss nimmt
Das Lobbyregister wurde geschaffen, um offen zu legen, welche Interessenvertreter in welcher Weise auf Gesetzgebung und Entscheidungen des Landtags Einfluss nehmen. Ausgenommen von der Pflicht, sich registrieren zu lassen, sind neben Kirchen, Parteien, kommunalen Spitzenverbänden und Stiftungen auch Vertreter von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern – allerdings nur, wenn sie Tarifpartner sind.
Auf den Beamtenbund trifft das zu, nicht aber auf seine 54 Mitgliedsgewerkschaften wie zum Beispiel Lehrerverbände, Finanz- oder Polizeigewerkschaft. 30 bayerische Mitgliedsgewerkschaften rufen deshalb die Verfassungsgerichte an.
Rainer Nachtigall vom Beamtenbund geht es um eine grundsätzliche Frage
Für den BBB-Vorsitzenden Rainer Nachtigall geht es dabei um die grundsätzliche Frage, ob seine Mitgliedsgewerkschaften mit Lobby-Verbänden „zwingend gleichgestellt“ werden dürfen. Schließlich sei im Beamtengesetz bereits geregelt, in welcher Weise die Berufsvertretungen zu beteiligen sind.
CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer verteidigt das Lobbyregistergesetz: „Wir wollen größtmögliche Transparenz herstellen und möglichst wenig Ausnahmen zulassen.“ Es sei aber das gute Recht der Beamtenverbände, die Frage von den Gerichten klären zu lassen.