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Kreis Traunstein: Landrat will Braunbär nicht dauerhaft akzeptieren

Kreis Traunstein

Landrat will Braunbär nicht dauerhaft akzeptieren

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    Ein Braunbär steht in seinem Gehege im Wildtierpark Wisentgehege Springe.
    Ein Braunbär steht in seinem Gehege im Wildtierpark Wisentgehege Springe. Foto: Christophe Gateau, dpa (Symbolbild)

    Nach dem gesicherten Nachweis eines Braunbären in Oberbayern will der Traunsteiner Landrat das Tier nicht dauerhaft in seinem Landkreis dulden. Der Bär sei eine Gefahr für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung, meinte Landrat Siegfried Walch (CSU) am Dienstag. "Ein Nebeneinander von großen Beutegreifern und Weidehaltung ist schlicht und ergreifend nicht möglich", sagte er. Ein Experte des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) widersprach dieser Sichtweise.

    Das Landesamt für Umwelt hatte am Montag bekanntgegeben, dass am Vortag im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein ein Braunbär von einer Wildkamera aufgenommen worden ist. Bereits im April hatte die Behörde von Tatzenabdrücken eines Bären im Schnee berichtet. Danach wurden im oberbayerischen Kreis Rosenheim auf einer Alm gerissene Schafe gefunden, die nach bisherigen Erkenntnissen von einem Bären angegriffen worden waren. Abschließende DNA-Analysen stehen diesbezüglich aber noch aus.

    Landrat Walch warnte davor, dass der Braunbär dauerhaft in dem oberbayerischen Landkreis leben könnte und brachte bereits einen Abschuss in die Diskussion. "Wenn ein Bär bei uns in der Region heimisch wird, ist das eine Gefahr für die Sicherheit von Mensch und Tier."

    Seine Behörde werde umgehend die rechtliche Situation prüfen, ob und ab wann eine Entnahme geboten sei. In der Diskussion um die Duldung von Wolf oder Bär wird unter der sogenannten Entnahme üblicherweise die Tötung der Tiere verstanden. Zuletzt hatte es in Bayern insbesondere Forderungen gegeben, die wie Braunbären streng geschützten Wölfe leichter abschießen zu können.

    Der BN-Artenschutzreferent Uwe Friedel sagte hingegen, dass ein Nebeneinander von Braunbär und Weidehaltung möglich sei. "Der Bär hat bisher keinerlei Anzeichen geliefert, die einen Abschuss fachlich und rechtlich rechtfertigen würden." Für die Schäfer und Bauern, die Tiere draußen hielten, gebe es Instrumente wie den Herdenschutz. Eine "Entnahme" ist für Friedel nur die "ultima ratio", also das letzte Mittel.

    Laut einem Sprecher des Umwelt-Landesamtes in Augsburg gab es am Sonntag noch einen bestätigten Spurenhinweis auf einen Bären im näheren Umfeld der Wildtierkamera. Allein im April gab es in den benachbarten Landkreisen Miesbach und Rosenheim laut der Behörde acht einzelne Bärennachweise, doppelt so viele wie im gesamten Vorjahr im südlichen Oberbayern. Ob es sich bei den aktuellen Nachweisen immer um dasselbe Tier handelt, ist unklar. "Eine Individualisierung aufgrund eines Fotos oder Trittsiegels ist nicht möglich", meinte der Sprecher.

    (dpa)

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