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Streit um Ferien: "Unterricht light" zu Fasching? Diese Strafen drohen Schulen in der Region

Streit um Ferien

"Unterricht light" zu Fasching? Diese Strafen drohen Schulen in der Region

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    Ferien? Nicht im Fasching 2021.
    Ferien? Nicht im Fasching 2021. Foto: Ina Fassbender, dpa

    Mit dem Aschermittwoch ist der Fasching zwar vorbei, das Hickhack um die abgesagten Faschingsferien aber zieht weitere Kreise. Immer mehr Schulen werden bekannt, die diese Woche beim Lernen und Lehren nicht ganz so streng sind. Eine Grundschule in der fränkischen Faschingshochburg Veitshöchheim gab ihren Schülern eine „Partytüte“ mit nach Hause. Darin: Luftschlangen, Luftballon, Tröte, Konfetti und Bonbons. „Drehe die Musik laut auf und tanze“, empfehlen die Lehrer in einer „Partyanleitung“, die auf Twitter geteilt wurde. Diese Partytüte eignet sich gut, um das Problem mit den Schulen und dem Fasching zu illustrieren.

    Es beginnt mit einer Mail aus der Regierung von Oberbayern, das seine Schulämter anweist Schulen zu melden, an denen jetzt nur „Unterricht light“ stattfindet. Was genau damit gemeint ist und welche Strafen den Schulen drohen, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Wie unsere Redaktion jetzt erfahren hat, hat auch das Kultusministerium darum gebeten, Fälle fehlender Unterrichtsangebote zu melden. Das Problem: Keiner weiß so recht, wann die Schulämter eingreifen (sollen).

    Schulamtsdirektor: "Wir greifen ein, wenn irgendwo gar nichts stattfindet"

    Nachfrage bei einem Schulamtsdirektor. „Wir greifen dann ein, wenn wir feststellen, dass irgendwo gar nichts stattfindet“, sagt Thomas Schulze, im Kreis Günzburg zuständig für die Grund- und Mittelschulen. Wenn also eine Schule nur eine Partytüte ausgibt, hat das Konsequenzen. Bisher sei das aber nicht vorgekommen. Bei der Bewertung, so Schulze diplomatisch, „berücksichtigen wir die besondere Belastung, die gerade in den Familien herrscht.“ Viele Schulen hätten Angebote zum Selberlernen ausgebaut – zum Festigen und Vertiefen.

    Schulamtsdirektor Thomas Schulze
    Schulamtsdirektor Thomas Schulze Foto: Bernhard Weizenegger

    Die Kernmerkmale des Distanzunterrichts würden selbstverständlich umgesetzt. Kommen zur Partytüte also Arbeitsblätter oder ein Auftrag zur Projektarbeit, wäre das in Ordnung. Aus dem Kultusministerium heißt es, die pädagogische Ausgestaltung des Distanzunterrichts liege wie immer bei der Schule vor Ort. Auch Thomas Adleff, Leiter des Schulamts im Kreis Augsburg, betont den Spielraum der Schulen. „Den haben sie immer schon in pädagogischer Verantwortung genutzt und dürfen ihn auch diese Woche nutzen.“

    Nicht alle Eltern freuen sich über den Ferienersatz

    Doch gerade auf Elternseite freut sich nicht jeder über die Verschnaufpause, die manche Schulen jetzt einschieben. Eine Mutter sagt unserer Redaktion: „Ich hatte mich darauf vorbereitet, dass die Ferien ausfallen und normaler Unterricht stattfindet.“ Von manchen halbherzigen Angeboten fühle sie sich deswegen „veräppelt“. Eltern in ihrem Bekanntenkreis sähen das ähnlich. Im Internet kursieren Meldungen, wonach die Schulaufsicht nach Beschwerden von Eltern schon gegen einzelne Lehrer vorgegangen ist.

    Sollten Eltern sich ans Schulamt wenden, so Adleff, „würden wir dem nachgehen“. Das sei die ureigene Aufgabe der Schulaufsicht. „Faschingsferien durch die Hintertür einzuführen, ist nicht im Sinne des Erfinders.“ Sollte sich herausstellen, dass über Tage keinerlei Unterrichtsangebote gemacht werden, müsste man das prüfen. Die Folgen unterscheiden sich bei solchen Verfahren, denkbar sind schriftliche Verweise für den Lehrer oder eine Abmahnung. „Aber ich bin sicher, dass unsere Schulen wie bisher auch nach bestem Wissen und Gewissen Unterricht planen und realisieren und so die Faschingswoche sinnvoll nutzen.“

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