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Straubing-Flucht beendet: Was die Straftäter jetzt erwartet

Kriminalität

So geht es mit den geflohenen Häftlingen aus Straubing weiter

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    Vier Männer waren aus der geschlossenen Klinik im niederbayerischen Straubing  entflohen, konnten aber wieder gefasst werden.
    Vier Männer waren aus der geschlossenen Klinik im niederbayerischen Straubing entflohen, konnten aber wieder gefasst werden. Foto: Armin Weigel, dpa

    Per Geiselnahme aus dem Krankenhaus ausgebrochen, vor der im Großaufgebot fahndenden Polizei geflüchtet und über die Grenze irgendwie bis in die Türkei gekommen. So lässt sich die Tour von zwei der insgesamt vier Männer, die Mitte August aus dem Bezirkskrankenhaus (BKH) Lerchenhaid bei Straubing flohen, ganz grob schildern. Während ihre beiden Komplizen am 22. August und 4. September in Österreich von der Polizei gefasst werden konnten, schafften es die beiden 27- und 31-Jährigen bis in die türkische Stadt Edirne. Am 30. August seien beide dann in einem Migrationszentrum aufgefallen und erkannt worden, berichtete die Polizei Niederbayern.

    Nachdem nun alle Entflohenen wieder in Gewalt von Polizeibehörden sind, dankte der Chefarzt des BKHs Straubing, Joachim Nitschke, den Polizisten. Gleichzeitig bereitet die Staatsanwaltschaft Regensburg die juristische Ahndung der spektakulären Flucht vor. Der Haftbefehl lautet Geiselnahme in „Tateinheit“ mit gefährlicher Körperverletzung. Denn als die vier Männer türmten, ließen sie ihre Geisel mit Schnittwunden im Gesicht zurück. Allein aufgrund der Geiselnahme drohen den Männern fünf bis 15 Jahre Gefängnis. Wie viele Jahre die Staatsanwaltschaft vor Gericht fordern wird, könne noch nicht seriös beantwortet werden, sagt Thomas Rauscher, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, auf Nachfrage unserer Redaktion. Man müsse noch den Ausgang der Ermittlungen abwarten.

    Statt zurück ins Bezirkskrankenhaus geht es für die Geflohenen in Untersuchungshaft

    In das BKH in Straubing werden die vier Männer kurzfristig wohl nicht zurückkehren. Stattdessen habe das Amtsgericht Regensburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft zunächst Untersuchungshaft angeordnet, sagt Rauscher. Erst nach einem möglichen Urteil werde über die Unterbringung im Maßregelvollzug neu entschieden. „Hierbei wird die erfolgte Flucht jeweils einen Aspekt darstellen, der gegen eine Fortsetzung der Unterbringung spricht“, sagt Rauscher. Es könnte für die vier also direkt ins Gefängnis gehen.

    Bis die Gerichtsverfahren starten, kann es aber noch dauern, denn einer der Geflohenen befindet sich noch in türkischem und zwei in österreichischem Gewahrsam. Zwar erfolge eine Auslieferung aus Österreich oft binnen weniger Wochen, sagt Staatsanwalt Rauscher. Aber einer der in Österreich gefassten soll während seiner Flucht mehrere Automaten aufgebrochen und eventuell ein Auto gestohlen haben. Ihn könnte also zunächst im Nachbarland ein Prozess erwarten. Im Falle des noch in der Türkei befindlichen Mannes erfolge die Auslieferung wiederum über „diplomatische Geschäftswege“, das könne dementsprechend länger dauern.

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