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Stille Tage: Diese Woche gilt das strengste Tanzverbot des Jahres in Bayern

Stille Tage

Diese Woche gilt das strengste Tanzverbot des Jahres in Bayern

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    Das Tanzverbot in Bayern 2023 gilt auch an Karfreitag und Karsamstag.
    Das Tanzverbot in Bayern 2023 gilt auch an Karfreitag und Karsamstag. Foto: Alexander Kaya (Archiv)

    Tanzverbot in Bayern: Die einen halten es für unsinnig und nicht mehr zeitgemäß, andere sehen es als Zeichen des Respekts vor Tradition und Religion. Fakt ist, dass auch 2023 wieder an den sogenannten stillen Tagen alle öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen verboten sind, "die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen", so das Bayerische Innenministerium.

    Konkret geht es also vor allem um Partys, Konzerte und andere Feste, bei denen Musik läuft und getanzt wird. Sie sind dann verboten. Sportveranstaltungen dagegen sind an stillen Tagen erlaubt - ausgenommen Karfreitag und Buß- und Bettag.

    Ohnehin gelten an diesem Freitag die strengsten Regeln in Sachen "Stille Tage" in Bayern. Da ist nämlich Karfreitag und "jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten", so das Ministerium.

    Und noch eine Besonderheit gibt es an Karfreitag und Karsamstag, nämlich die Zeitregelung.  Im Sommer 2013 hatte der bayerische Landtag entschieden, dass Nachtschwärmer in die meisten stillen Tage in Bayern hineinfeiern dürfen. Der Schutz der stillen Tage beginnt seitdem erst um 2 Uhr in der Früh und nicht mehr schon um Mitternacht. Das betrifft auch Allerheiligen mit seinen Halloween-Partys - aber eben nicht Karfreitag und Karsamstag. An beiden Tagen gilt das Tanzverbot bereits ab Mitternacht.

    Termine für Tanzverbot in Bayern 2023

    Diese Tage gelten in Bayern laut Bayerischem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) als stille Tage mit Tanzverbot:

    • Aschermittwoch
    • Gründonnerstag
    • Karfreitag
    • Karsamstag
    • Allerheiligen - 1. November
    • Volkstrauertag
    • Totensonntag
    • Buß- und Bettag
    • Heiliger Abend

    Wer als Gastronom gegen das Tanzverbot verstößt und seine Gäste an Karfreitag & Co. feiern lässt, muss mit einer saftigen Geldbuße rechnen. Die Polizei kontrolliert an den stillen Tagen verstärkt Lokale und Diskotheken und reagiert auch auf Beschwerden von Anwohnern. (AZ)

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