Ein Tanzverbot in Bayern wird es auch 2024 wieder an mehreren Tagen geben. An diesen so genannten "Stillen Feiertagen" sind dann nicht nur öffentliche Partys und Konzerte untersagt, sondern generell alle Veranstaltungen, die "nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen".
Wer stille Tage in Bayern missachtet und laute Veranstaltungen feiert, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Wenn es Beschwerden von Nachbarn gibt oder die Polizei bei einer Kontrolle auf die Party aufmerksam wird, kann ein Bußgeld die Folge sein.
Die "Stillen Tage" - nicht nur am Totensonntag herrscht Tanzverbot, sondern auch an diesen Tagen:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag : Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
- Karsamstag
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- Heiliger Abend (24. Dezember)
An diesen Feiertagen darf getanzt werden
- 1. Januar - Neujahr
- 6. Januar - Heilige Drei Könige
- Ostermontag
- 1. Mai - Tag der Arbeit
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
- 25. Dezember - Erster Weihnachtstag
- 26. Dezember - Zweiter Weihnachtstag
Zwei weitere Feiertage gelten nur in bestimmten Regionen Bayerns. Mariä Himmelfahrt am 15. August wird nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gefeiert, das Hohe Friedensfest am 8. August bekanntlich nur in der Stadt Augsburg. Beides sind zwar gesetzliche Feiertage, aber keine offiziellen stillen Tage.
Auch Allerseelen 2024 ist weder gesetzlicher Feiertag noch stiller Tag in Bayern. (AZ)