Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Steuerhinterziehung: Schuhbeck verbüßt seine Haftstrafe wohl in der JVA Landsberg

Steuerhinterziehung

Schuhbeck verbüßt seine Haftstrafe wohl in der JVA Landsberg

    • |
    Alfons Schuhbecks nächster Weg führt wohl in Haft.
    Alfons Schuhbecks nächster Weg führt wohl in Haft. Foto: Matthias Balk, dpa

    Die Eilmeldung hat am Donnerstag die Boulevard-Nachrichten beherrscht: Starkoch Alfons Schuhbeck ist vom Landgericht München I zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Wann er seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung antreten muss, ist noch nicht fix. Binnen einer Woche müssen Schuhbeck, seine Verteidiger und die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie das Urteil akzeptieren oder Revision einlegen.

    Was man schon mit ziemlicher Sicherheit sagen kann, ist, dass Alfons Schuhbeck seine Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg verbüßen wird. Der bayerische Vollstreckungsplan sieht vor, dass Häftlinge mit einem Strafmaß zwischen neun Monaten und sechs Jahren - Schuhbeck fällt also mitten hinein - dort in Haft genommen werden, vor allem, wenn sie wie der Koch sogenannte Erstverbüßer sind. "Das ist keine in Stein gemeißelte Zuständigkeit, aber gehen Sie einmal davon aus, dass es so kommen wird", sagte der Pressesprecher des Oberlandesgerichts München, Florian Gliwitzky, am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion.

    Schuhbeck und Hoeneß wären dann beide in Landsberg gewesen

    Auch Uli Hoeneß, Ex-Präsident des FC Bayern München, hatte dort von Juni 2014 bis Februar 2016 wegen Steuerhinterziehung eingesessen. Anfang 2016 wurde nach der Hälfte seiner Haftzeit entlassen. Hoeneß hatte erwiesenermaßen Steuern in Höhe von 28,5 Millionen Euro hinterzogen, bei Schuhbeck sind es 2,3. Schuhbecks Strafe mag manchem im Vergleich zu Hoeneß sehr hoch vorkommen. Vergleichen kann man sie aber nicht. "Die zwei Verfahren verbindet allein die Prominenz", hatte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag nach dem Urteil gegen Schuhbeck gesagt. Das Gericht hatte dem Promikoch unter anderem ein hohes Maß an krimineller Energie attestiert. Er hatte nicht nur in die Kassen seiner Restaurants gegriffen, sondern sogar eine eigens programmierte Software genutzt, um Umsätze zu manipulieren.

    Arbeiten müsste Alfons Schuhbeck im Gefängnis übrigens nicht, in Haft gilt ein Rentenalter von 65 Jahren. Der frühere TV-Koch ist 73 Jahre alt. Es könnte aber sein, dass er darf, wenn er möchte, heißt es aus Justizkreisen. Das Strafvollzugsgesetz sieht vor, dass Häftlinge eine „ihren Fähigkeiten angemessene Arbeit“ ausüben. Im Fall des einstigen Platzlkönigs, der selbst auf der Anklagebank über die gesundheitsfördernde Kraft von Kardamom und Kurkuma referierte, ist wohl klar, wo sein natürlicher Platz dann wäre.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden