Der zu einer Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck hat gegen die Entscheidung des Gerichts überraschend Revision eingelegt. Er stehe zu seiner Schuld, wolle aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können, heißt es in einer Stellungnahme, die Schuhbecks Anwälte am Donnerstag veröffentlicht haben. „Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen“, wird der 73-Jährige zitiert. Die Staatsanwaltschaft hingegen verzichtet auf eine Revision.
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck vergangene Woche zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, weil er nach Überzeugung der Richterinnen 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat. Dem Gericht bleiben nun einige Wochen, um Schuhbeck und seinen beiden Anwälten eine ausführliche, schriftliche Urteilsbegründung zuzustellen. „Danach haben die Verteidiger einen Monat lang Zeit, ihre Revision zu begründen“, erklärt Laurent Lafleur, stellvertretender Pressesprecher des Oberlandesgerichts. Erhalten sie den Einspruch aufrecht, wird das Urteil vom Bundesgerichtshof geprüft.
Gefängnis für Schuhbeck ist erst einmal vertagt
Auf der Anklagebank hatte Schuhbeck eigentlich noch erklärt, er wolle für alle Anschuldigungen die Verantwortung übernehmen – und seine Verteidiger damit in dem Versuch ausgebremst, die Argumentation der Staatsanwaltschaft zu zerpflücken. Bis Schuhbecks Anwälte das Urteil geprüft haben, wird auch seine Haftstrafe nicht vorbereitet. Die Entscheidung, ob er in Landsberg einsitzen wird oder ob er in der Gefängnisküche arbeiten darf, ist also vertagt. Schuhbeck selbst wird am Donnerstagabend bei der Dinnershow im Münchner Teatro-Spiegelzelt erwartet, das er ursprünglich selbst ins Leben gerufen hatte. Mittlerweile sind die Geschäftsbeziehungen zwar gekappt, die Betreiberfamilie ist nach eigenen Angaben aber weiter mit dem Promikoch befreundet.