München stellt 35 Millionen Euro für Menschen zur Verfügung, die in städtischen Kinderheimen, Pflege- oder Adoptivfamilien Opfer von Missbrauch wurden. Das hat der zuständige Stadtratsausschuss einstimmig beschlossen, wie das Sozialreferat mitteilte. «Wir hoffen mit der Auszahlung der Anerkennungsleistungen an Betroffene von Gewalt und Missbrauch in ihrer Kindheit nicht nur eine finanzielle Erleichterung im Leben der Betroffenen zu erreichen, sondern auch, dass diese Schicksale in der Öffentlichkeit wahrgenommen und von ihr anerkannt werden», sagte die dritte Münchner Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD).
Missbrauchsbeauftragte: «Deutschlandweit einmalig»
Nach Angaben der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, ist die Entscheidung der bayerischen Landeshauptstadt deutschlandweit einmalig. «Zum ersten Mal erkennt eine Kommune das Leid Betroffener durch Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung in Heimerziehung, Pflege- und Adoptivfamilien an und stellt zudem einen stattlichen Betrag für Hilfe bereit», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. «Diesem Beispiel sollten andere Kommunen folgen und ebenfalls Verantwortung übernehmen. 35 Millionen Euro sind für Betroffene eine wichtige Unterstützung.»
Eine 2021 eingerichtete, unabhängige Kommission zur Aufarbeitung der Geschehnisse in den Heimen, Pflege- und Adoptivfamilien hatte ein Konzept und ein Verfahren zur Auszahlung von Anerkennungsleistungen an Betroffene erarbeitet, das nun vom Stadtratsausschuss verabschiedet wurde. Der veranschlagte Mittelbedarf für die Anerkennungsleistungen beläuft sich insgesamt auf 35 Millionen Euro.
Denn die Expertenkommission rechnet mit rund 250 Anträgen auf Anerkennungsleistungen, 165 liegen nach Angaben des Sozialreferates schon vor. 15 Millionen Euro sollen noch in diesem Jahr abgerufen werden, 20 im Jahr 2025.
Ignaz Raab, der Vorsitzende der Kommission, sagte, ein Prüfgremium solle über die Anträge entscheiden, «da eine rein pauschale Beurteilung von Missbrauchs- und Gewalterfahrungen nie den individuellen Schicksalen von Betroffenen gerecht werden kann». Die Kriterien sollen «nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden».
Der Vorsitzende des Betroffenenbeirates, Benno Oberleitner, betonte: «Eine Gerechtigkeit können wir leider unmöglich erreichen, aber die Anerkennungsleistungen sollen für Betroffene ein spürbarer Betrag und auch ein Schuldeingeständnis von Seiten der Täterorganisation sein.»
Schon Millionen für Soforthilfen bereitgestellt
Für Soforthilfen an Betroffene hat die Kommission nach Angaben der Stadt bereits insgesamt Mittel in Höhe von 4,3 Millionen Euro aus dem kommunalen Haushalt bekommen. Die Anerkennungsleistungen richten sich - ebenso wie diese Soforthilfen - an Betroffene, die vom Stadtjugendamt in Heimen, Pflege- oder Adoptivfamilien untergebracht wurden und dort Gewalt erfahren haben, unter der sie heute noch leiden.
Die Missbrauchsbeauftragte Claus nannte den Münchner Beschluss «ein starkes Zeichen». «Wir wissen aus den Berichten von Betroffenen, die bei der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs eingegangen sind, wie viel Gewalt in der Heimerziehung sowohl in der BRD als auch in der DDR ausgeübt wurde. Hier besteht weiterhin akuter Handlungs- und Aufarbeitungsbedarf», sagte sie.
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