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Staatsanwaltschaft Coburg: Blumenverkäuferin tot: 18-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Staatsanwaltschaft Coburg

Blumenverkäuferin tot: 18-Jähriger wegen Mordes angeklagt

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    «Justizgebäude I» und «Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft» sind am Eingangsbereich der Justizbehörden zu lesen.
    «Justizgebäude I» und «Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft» sind am Eingangsbereich der Justizbehörden zu lesen. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Gut sechs Monate nach der Tötung einer Blumenverkäuferin in Oberfranken hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den inzwischen 18 Jahre alten Verdächtigen erhoben. Ihm werde Mord vorgeworfen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Coburg am Montag mit. Über die Zulassung der Anklage und einen Prozess entscheide das Landgericht Coburg.

    Der damals 17 Jahre alte Jugendliche soll die 50-Jährige im März in einem Blumenladen in Lichtenfels mit einem Messer getötet haben. Passanten entdeckten die Leiche der Frau, nachdem sie bemerkten hatten, dass gegen 21.00 Uhr, deutlich nach Ladenschluss, im Außenbereich noch alles aufgebaut und die Eingangstür unverschlossen war. Den Verdächtigen hatten Polizisten gut zwei Wochen nach der Tat festgenommen.

    Die Kripo Coburg hatte eine 40-köpfige Sonderkommission mit Namen "Blume" zusammengestellt. Mehrmals wurde nach Zeugen gesucht, um den Ablauf zu rekonstruieren. Etliche Hinweise gingen ein.

    Im April, gut drei Wochen nach der Festnahme des Deutschen, hatten Ermittler die mutmaßliche Tatwaffe gefunden. Bei einer Durchsuchung "im häuslichen Umfeld" des Verdächtigen hätten Ermittler ein Messer entdeckt, das nach ersten Erkenntnissen für die Gewalttat verwendet wurde, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Zudem hätten die Ermittler am Tatort in Lichtenfels DNA-Spuren entdeckt, die zum 17-Jährigen passten.

    Zu den Hintergründen hatten die Ermittler bis zuletzt ebenso wenig Angaben gemacht wie zur Frage, ob sich Opfer und Verdächtiger kannten. Zwischenzeitlich wurden Hinweise geprüft, laut denen der 17-Jährige die Gewalttat im Darknet angekündigt haben könnte.

    Zu Details machte die Staatsanwaltschaft zunächst auch nach der Anklageerhebung am 28. August keine Angaben - unter Verweis darauf, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war und daher besondere gesetzliche Regeln gelten. Aus diesem Grund könnte auch ein möglicher Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

    (dpa)

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