Knapp 14 Monate nach der Tötung eines sieben Jahre alten Kindes in einer Regensburger Klinik ist der Mordprozess gegen den jugendlichen Tatverdächtigen gestartet. Das Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichtes in Weiden in der Oberpfalz habe planmäßig begonnen, erklärte Gerichtssprecher Florian Bauer.
Der Prozess gegen den 15-Jährigen findet wegen des Alters des Beschuldigten hinter verschlossenen Türen statt. Da das Verfahren nicht öffentlich sei, könnten auch keine weiteren Angaben zum Verlauf gemacht werden, erläuterte der Gerichtssprecher. Nach dem für Mitte Januar geplanten Urteil will das Gericht aber über das Ergebnis informieren.
Insgesamt sechs Verhandlungstage sind geplant, vier Sachverständige und 30 Zeugen sollen aussagen. Bei einer Verurteilung droht dem 15-Jährigen eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und maximal zehn Jahren. Das Gericht könnte auch eine weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen. Bereits nach der Festnahme war eine entsprechende Anordnung vorläufig erlassen worden.
Angeklagter soll Messer in Klinik geschmuggelt haben
Der Jugendliche soll den Ermittlungen nach Ende Oktober 2023 als Patient der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bezirksklinikums in Regensburg den Siebenjährigen erstochen und einen 63-jährigen Lehrer verletzt haben. Bei dem Vorfall erlitt auch ein Pfleger Verletzungen, der versucht haben soll, den damals 14 Jahre alten Jugendlichen zu entwaffnen.
Die beiden verletzten Männer sowie die Eltern des getöteten Buben sind in dem Prozess Nebenkläger. Da im Jugendstrafrecht die Justizbehörden des Wohnorts des Angeklagten zuständig sind, wird der Fall in Weiden und nicht beim Landgericht in Regensburg verhandelt.
Die Generalstaatsanwaltschaft München ging nach den Ermittlungen davon aus, dass der Beschuldigte Tötungsfantasien hatte, die er schließlich am Tattag umsetzte. Nach Besuchen bei seinen Eltern in den Tagen zuvor sei es ihm gelungen, zwei Messer in die Klinik zu schmuggeln.
Jugendlicher war wegen Gewaltäußerungen in Chats aufgefallen
Die Anklagebehörde geht bei dem Jugendlichen von einer erheblich verminderten, jedoch nicht aufgehobenen Schuldfähigkeit aus. Grund soll eine psychiatrische Erkrankung des Jungen sein. Zum Tatzeitpunkt war der Schüler damals bereits rund ein dreiviertel Jahr in der Klinik in Behandlung. Die Tat soll er mehrere Wochen lang geplant haben.
Das Amtsgericht hatte den Patienten ursprünglich wegen einer erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung in eine geschlossene Abteilung der Regensburger Klinik eingewiesen. Kurz nach dem Gewaltverbrechen berichteten die Ermittler, der Verdächtige habe sich früher schon in Chatgruppen «intensiv mit der Planung und Durchführung von schwersten Gewalttaten beschäftigt». Zu diesem Zeitpunkt sei er aber noch keine 14 Jahre alt und somit nicht strafmündig gewesen.
Da zunächst auch ein extremistischer Hintergrund für die Bluttat nicht ausgeschlossen wurde, hatte die Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft in München den Fall übernommen. Der Verdacht auf eine extremistische Tat bestätigte sich aber nicht.
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