Es war für viele Aktivistinnen und Aktivisten ein langer Kampf, bis vor genau fünf Jahren § 219a erleichtert wurde. Der Paragraf regelte das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Bis zu diesem Zeitpunkt durften Ärztinnen und Ärzte nicht auf ihrer Homepage darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Welche Methoden sie dafür anbieten, durften sie auch nach der Reform nicht angeben. Das wurde erst legal, als der Paragraf im Jahr 2022 gänzlich aufgehoben wurde. Viele Menschen erhofften sich, dass danach mehr Ärztinnen und Ärzte eine Abtreibung anbieten würden. Aber was hat sich seitdem tatsächlich geändert?
Schwangerschaftsabbruch