Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutztierbestand im Landkreis Schwandorf müssen rund 70.000 dort gehaltene Enten getötet werden. Wie ein Sprecher der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sagte, wurde mit der Keulung der Tiere am Mittwochnachmittag begonnen.
Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut habe den Fall amtlich bestätigt. Als Reaktion wurde der Betrieb gesperrt. Weitere Maßnahmen wie eine Schutz- und Überwachungszone sowie die Anordnung einer Stallpflicht würden von den Landratsämtern geregelt, hieß es. Wie lange die Tötung der Tiere dauert, konnte der Sprecher noch nicht abschätzen. Dies hänge von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Kapazität der für die Beseitigung der Tierkörper zuständigen Firmen.
Die auch als Vogelgrippe bekannte Geflügelpest wird beim direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit kontaminierten Materialien übertragen. Eine Ansteckung von Menschen auf diesem Wege ist in Deutschland nicht bekannt. Dennoch soll man tote Vögel nicht anfassen. Mehrere tote oder kranke Tiere an einem Ort sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.
Erst am Vortag war bekanntgeworden, dass ein in München gefundener Schwan ebenfalls mit der Geflügelpest infiziert war. Nach Angaben des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit gab es - nachdem sich die Situation über die Sommermonate hinweg beruhigt hatte - damit seit Ende Oktober wieder acht Fälle von Vogelgrippe im Freistaat. Drei Fälle wurden bei Wildvögeln, fünf Ausbrüche bei gehaltenen Tieren bestätigt.
Das Risiko der Ausbreitung unter Wildvögeln werde im Freistaat ebenso wie die Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel weiter als hoch eingestuft, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Insbesondere der Handel mit lebendem Geflügel berge ein erhebliches Risiko zur Verschleppung der Vogelgrippe.
(dpa)