Der Schuss aus einer Polizeiwaffe während eines Bundesligaspiels des FC Augsburg hat nun Konsequenzen für alle beteiligten Beamten. Alle Polizisten, die bei dem Vorfall im August 2023 dabei waren, wurden nach ihren zweifelhaften Zeugenaussagen im Strafprozess aus dem Unterstützungskommando (USK) der Bereitschaftspolizei geworfen. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des schwäbischen Grünen-Abgeordneten Max Deisenhofer hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Zudem wurden zwei unmittelbare Vorgesetzte der Sondereinheit zwangsversetzt.
Der Vorfall im August 2023 hatte eine Menge Aufsehen erregt. Der heute 28-jährige Maximilian K. hatte am Rande des Fußballspiels des FC Augsburg gegen Borussia Mönchengladbach einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgegeben. Das Projektil verfehlte den Kopf eines Kollegen nur um Zentimeter, durchschlug die Scheibe des Dienstfahrzeugs und landete in einem leeren Gladbacher Fanbus. Vier Beamte erlitten ein Knalltrauma. Vorangegangen war eine Art „Wasserschlacht“ mehrerer Beamten. Sie bespritzten sich bei Temperaturen über 30 Grad teils mit Wasserpistolen, teils mit improvisierten Wasserbomben.
Schuss bei FCA-Spiel: Beteiligte Polizisten „mauerten“ als Zeugen im Prozess
Neben allen Schlagzeilen warf der gefährliche Vorfall auch viele Fragen auf. Doch wer gehofft hatte, dass diese Fragen im Prozess beantwortet werden, sah sich enttäuscht. Der angeklagte Polizist versuchte, den Schuss mit einem „unkontrollierten Reflex“ zu erklären, der möglicherweise aus der Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei herrühre. Davon blieb am Ende nicht viel übrig. Und seine Kollegen fielen besonders durch wenig konsistente Zeugenaussagen und vorgebliche Erinnerungslücken auf. Richter Christoph Kern kritisierte, dass die beteiligten Polizisten „zumindest in Teilen erkennbar bemüht waren, zu mauern und wenig zur Sachverhaltsaufklärung beizutragen“. Maximilian K. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, K. wird nicht mehr als Polizeibeamter arbeiten.
Widersprüchliche Aussagen auch bei Ermittlungen des LKA
Wie aus der Antwort des Innenministeriums klar wird, haben die Beamten nicht erst im Prozess in Augsburg mit dubiosen Aussagen begonnen, sondern bereits während der internen Ermittlungen des LKA. Wörtlich heißt es: „Im Zuge der Auswertung der Vernehmungen des Bayerischen Landeskriminalamts wurde offensichtlich, dass sich Beamte in den Vernehmungen widersprochen haben.“ Dazu wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Welcher Geist in der Gruppe geweht hat, lässt sich aus einer Chatnachricht entnehmen, in der ein Beamter den anderen fragt, ob der „Hurensohn von Staatsanwalt“ ihn auch bereits vernommen habe.
Der Strafprozess und das dortige Verhalten der Polizisten haben dann das Fass offensichtlich zum Überlaufen gebracht. Nicht nur die beteiligten Beamten wurden vom USK der Bereitschaftspolizei weg versetzt, sondern auch zwei unmittelbar vorgesetzte Zugführer. Sie hatten das Bespritzen mit den Wasserpistolen gesehen, aber nicht unterbunden. Offenbar waren die Wasserpistolen schon früher auf der Dienststelle und in Dienstfahrzeugen gesehen worden.
Innenministerium: „Wasserschlachten“ gehören nicht zum normalen Dienstgebaren
Das Innenministerium äußert sich auch grundsätzlich sehr kritisch zu der „Wasserschlacht“ der Beamten, die dem Schuss vorangegangen war. „Das Ausüben von ,Wasserschlachten‘ und das Mitführen von Wasserpistolen im Einsatz gehört nicht zum normalen ,Dienstgebaren‘ und ist mithin zu unterlassen. Wasserpistolen sind kein Einsatzmittel der Polizei.“
Der Grünen-Landtagsabgeordnete Max Deisenhofer hält es für richtig, dass die beteiligten Polizeibeamten nicht mehr in einer „Eliteeinheit“ wie dem USK verwendet werden. „Mit ihren peinlichen und unglaubwürdigen Erinnerungslücken im Strafprozess haben sie dem Ansehen der bayerischen Polizei insgesamt schwer geschadet.“
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