Die Umsetzung der von CSU und Freien Wählern angekündigten "Verfassungsviertelstunde" an Bayerns Schulen wird noch einige Zeit auf sich warten lassen. "Das Konzept soll im Verlauf des Schuljahres 2023/2024 erarbeitet werden", teilte ein Sprecher des Kultusministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Ab wann es dann umgesetzt wird, ist offen.
Aus der Koalition ist zu hören, eine Erprobung in der Praxis werde ab dem Schuljahr 2024/2025 angestrebt. Eines stellte das Haus von Anna Stolz (Freie Wähler) aber bereits klar: Eine Verkürzung des übrigen Unterrichts werde es nicht geben. Die konkrete Ausgestaltung erfolge gemeinsam mit den Vertretern von Schulen und Verbänden.
In ihrem neuen Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien darauf verständigt, im Schulunterricht einen neuen Fokus auf die Verfassungswerte zu richten. Sie reagierten damit auf den wachsenden Druck für die Demokratie durch Populisten und Extremisten. "Hierzu führen wir eine "Verfassungsviertelstunde" als wöchentliches Format ein, in der anhand von praktischen Beispielen über die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz sowie die dort verankerten Grundsätze diskutiert wird", heißt es konkret im Koalitionsvertrag.
"Ich beobachte mit großer Sorge die Zunahme von antisemitischem und extremistischem Gedankengut in Teilen unserer Gesellschaft. Die Schulen im Freistaat sind zwar bislang selten die Schauplätze dieser Konflikte, doch Schule ist der Ort, an dem wir sehr viele Menschen erreichen", sagte Kultusministerin Stolz. Es sei ein wichtiges Signal, jeglichen radikalen Tendenzen gegenzusteuern. Die Verfassungsviertelstunde sei eine sinnvolle Ergänzung und eine große Chance. Sie wünsche sich ein "lebendiges, offenes Konzept mit vielen aktuellen Bezügen und Gestaltungschancen".
Abgesehen von der Ankündigung sind noch keine spruchreifen Details vorhanden. Im Ministerium heißt es, zur Einführung bedürfe es "voraussichtlich" keiner Gesetzesänderung. Demnach dürfte am Ende ein Erlass des Ministeriums genügen.
Befürchtungen, dass die "Verfassungsviertelstunde" im Alltag etwa wegen Lehrermangels häufig ausfallen werde, teilt das Ministerium nicht. Die Umsetzung solle "nicht an einige wenige "Spezialisten" delegiert werden", sagte der Ministeriumssprecher. Ziel sei vielmehr, dass Lehrkräfte aller Fächer im Rahmen ihres Unterrichts die verschiedenen Verfassungswerte thematisierten. "Bei einem offenen, flexiblen Konzept kann die "Verfassungsviertelstunde" auch dann umgesetzt werden, wenn eine Lehrkraft wegen Erkrankung ausfällt."
Ziel sei auch keine Verkürzung von Unterrichtsstunden, "sondern eine harmonische und flexible Einbettung" in das Fächerspektrum der einzelnen Schularten, hieß es weiter. "Die gültigen Lehrpläne bieten in zahlreichen Fächern die Gelegenheit, entsprechend der verankerten fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele regelmäßig auf Grund- und Menschenrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzugehen und hierbei einzelne Verfassungswerte besonders herauszugreifen", sagte der Sprecher.
Werte wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Achtung der Menschenrechte und Kinderrechte, die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder der Schutz von Minderheiten, Meinungs- und Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit könnten etwa in den Fächern Religion, Deutsch, den Fremdsprachen oder in den Leitfächern der Politischen Bildung wie Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht sowie Politik und Gesellschaft aufgegriffen werden. Auch im Rahmen von Projekten oder im schulischen Ganztag ergäben sich vielfältige Anknüpfungspunkte. Die Schülerinnen und Schüler sollten die "Verfassungsviertelstunde" nicht als Fremdkörper im Schultag erleben, sondern als spannende, schlaglichtartige Schwerpunktsetzung mit vielen aktuellen Bezügen.
Der Realschullehrerverband begrüßte das große Zeitfenster: "Derart weitreichende Eingriffe in das Unterrichtsgeschehen erfordern eine kluge Planung und Klarheit für all diejenigen, die von der Umsetzung betroffen sind", sagte Landeschef Ulrich Babl. Es sei richtig, dass das Kultusministerium nichts überstürzen wolle. "Unserer Ansicht nach sollte zunächst geklärt werden, welche konkreten Inhalte die Verfassungsviertelstunde abdeckt. Denn eines steht fest: Schule kann nicht alle gesellschaftlichen Probleme im Rahmen einer wöchentlichen Viertelstunde lösen."
Ähnlich äußerte sich der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Stefan Düll. "Die Absicht, mit der die Verfassungsviertelstunde zur Stärkung der demokratischen Grundordnung eingeführt wird, ist nachvollziehbar", sagte Düll den Zeitungen der "Mediengruppe Bayern" (Donnerstagausgabe). "Allerdings ist problematisch, dass eine gesellschaftliche und politische Aufgabe wieder einmal hauptsächlich von den Schulen gelöst werden soll." Es sei sinnvoller, dass Schulen, Familien und Institutionen gemeinsam dieses Ziel verfolgen.
(dpa)