Rund 32.000 Schülerinnen und Schüler in Bayern - das sind 1,93 Prozent aller 1.650.000 - waren nach Angaben des Kultusministeriums zuletzt nicht im Unterricht, sondern in Quarantäne. Etwa 21.450 waren (Stand 19.1.) positiv getestet und nahmen deshalb nicht am Präsenzunterricht teil.
Wer in Isolation gehen muss, das hat sich in den vergangenen Wochen mehrfach geändert. Noch vor kurzem verfuhren Bayerns Schulen so: Sobald ein Omikron-Verdachtsfall in einer Klasse auftaucht, geht auch die ganze Klasse vorsorglich in Quarantäne. Jetzt wurden die Regeln angepasst, wie ein Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen beweist. Das gilt ab sofort:
Wer muss in Quarantäne?
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin selbst positiv auf das Virus getestet ist, muss er oder sie für zehn Tage in Isolation. Die Quarantäne kann nach sieben Tagen mit einem offiziell beglaubigten negativen Test verkürzt werden, wenn das Kind keine Symptome hat.
Kinder und Jugendliche, die engen Kontakt zu jemand Infiziertem hatten, müssen für zehn Tage in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt es anordnet. Die Quarantäne kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden, wenn keine Symptome aufgetreten sind.
Schülerinnen und Schüler müssen überhaupt nicht in Quarantäne, wenn sie als Kontaktperson dreimal geimpft sind. Bei Genesenen muss die Infektion mindestens vier Wochen und maximal drei Monate zurückliegen. Wer frisch zum zweiten Mal geimpft ist - mindestens vor zwei Wochen, maximal vor drei Monaten - kann ebenfalls von der Quarantäne befreit sein. Dasselbe gilt für Kinder und Jugendliche, die gleichzeitig geimpft und genesen sind. Details kläre das Gesundheitsamt mit den Betroffenen, heißt es explizit in dem Schreiben.
Wer entscheidet über die Quarantäne?
Darüber, das stellt das Kultusministerium klar, entscheidet allein das Gesundheitsamt. Bis das Gesundheitsamt reagiert, besuchen die übrigen Schülerinnen und Schüler einer Klasse weiter den Unterricht. Sicherheitshalber soll aber häufiger getestet werden. Bisher, so beklagte unter anderem der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband, seien die Schulleitungen mit dieser Entscheidung oft alleingelassen worden, weil die Gesundheitsämter häufig nicht schnell reagieren können. Dass die Ämter zu viel Arbeit mit der Kontakt-Nachverfolgung haben, gilt zwar immer noch, aber zumindest auf dem Papier gibt es jetzt eine klare Regel für die Schulleitungen.
Wie wird getestet?
Für weiterführende Schulen gilt wie bisher: drei wöchentliche Schnelltests direkt im Klassenzimmer. An Grund- und Förderschulen finden wie bisher zweimal wöchentlich die sensiblen PCR-Pooltests statt. Zusätzlich machen die Kinder aber am Montagmorgen auch einen Schnelltest. Eine neue Regelung soll es ab März für die 5. und 6. Klassen geben: Ab März gibt es auch dort zweimal wöchentlich PCR-Pooltests. Gerade vor dem Hintergrund, dass Schnelltests bei der Omikron-Variante häufig nicht oder erst verspätet anschlagen, war die Ausweitung der als deutlich sicherer geltenden PCR-Methode schon länger von Eltern und Oppositionsparteien gefordert worden.
Was ist mit den Lehrkräften?
Laut Kultusministerium hatten auch rund 500 von 155.000 Lehrerinnen und Lehrern zuletzt wegen Quarantäne keinen Präsenzunterricht halten können, sogar etwa 1300 waren selbst coronapositiv. Angesichts dieser Zahlen hat der Bayerische Philologenverband (bpv) eine klare Forderung: "Für einen gesicherten Präsenzbetrieb sollten bei knappen Testkapazitäten auch Lehrkräfte als Teil der kritischen Infrastruktur angesehen werden und beim Freitesten mittels PCR-Test priorisiert werden – sonst gehen den Schulen früher oder später die Lehrer aus", sagte der bpv-Vorsitzende Michael Schwägerl am Freitag. Er weiß demnach von Schulen, an denen "nicht mehr alle Stunden von Kolleginnen und Kollegen aufgefangen werden können". Statt einer Vertretungsstunde müssten Schülerinnen und Schüler dann früher nach Hause geschickt werden. Gerade in den unteren Jahrgangsstufen seien Familien aber auf die Betreuung durch die Schule angewiesen.