Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Schulbus: Bayern will weiter nicht allen Kindern den Schulweg bezahlen

Schulbus
22.04.2023

Bayern will weiter nicht allen Kindern den Schulweg bezahlen

Kinder der Jahrgangsstufen eins bis zehn fahren in vielen Fällen gratis zur Schule – aber nicht immer.
Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

Plus Das 49-Euro-Ticket kommt. Es war die große Hoffnung vieler Eltern, dass der Staat dann allen Schülern den Schulweg erstattet. Doch die Staatsregierung plant anders.

Es war die große Hoffnung der Familien, die das Schulbus-Ticket für ihre Kinder bisher aus eigener Tasche bezahlen müssen: Dass der Freistaat oder die Kommunen die Fahrkarte für alle Schülerinnen und Schüler erstattet, sobald einmal das günstige 49-Euro-Ticket im Verkauf ist. Doch aller Voraussicht nach wird diese Hoffnung enttäuscht. Die öffentliche Hand übernimmt die Kosten für den Schulbus weiterhin nur dann komplett, wenn Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, die ihrem Wohnort am nächsten liegt. Und Familien haben nur dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer in der Grundschule und ab der fünften Klasse länger als drei Kilometer ist. 

Bisher haben Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 10. Klasse einen sogenannten Beförderungsanspruch zur nächstgelegenen Schule. Die Kommunen und Landkreise müssen sicherstellen, dass sie jeden Morgen zur Schule und zurück fahren können – sei es mit einem Schulbus, der eigens für sie zur Verfügung gestellt wird, oder mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Besuchen Kinder und Jugendliche eine weiter entfernte Schule, müssen in der Regel die Eltern finanziell einspringen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

22.04.2023

Erst werden die Kinder in det Pandemie "vergessen" und benachteiligt (was inzwischen sogar Lauterbach einsehen muss) und jetzt sollen sie wieder benachteiligt werden, Politik immer wieder auf Kosten der Kleinen, liebe Politiker, das ist auf Dauer zu kurz gedacht...