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Schuhbeck-Prozess: Urteil gefallen: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Schuhbeck-Prozess

Urteil gefallen: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

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    Der Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck steht in München vor Gericht.
    Der Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck steht in München vor Gericht. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Kurz sieht es so aus, als würde Alfons Schuhbeck doch noch auf wundersame Weise gerettet. Kein Freispruch, das nicht. Aber wenn man die hinterzogenen Steuern zurückzahlen könnte, dann wäre die Chance auf ein milderes Urteil da. Der einst gefeierte Sternekoch selbst kann den Schaden von mehr als zwei Millionen Euro nicht wiedergutmachen – anders als einst sein alter Kumpel Uli Hoeneß ist er nicht solvent genug, um sich selbst aus der Patsche zu helfen.

    Doch überraschend heißt es dann am Donnerstag vor dem Landgericht München I, ein unbekannter Gönner wolle für den Gastronomen einspringen. Schuhbecks Anwalt Sascha König kündigt an, dass ein der Öffentlichkeit unbekannter Investor ihm jeden Moment 2,5 Millionen Euro überweisen wolle, um dem Staat Schuhbecks manipulierte Abrechnungen auszugleichen. Ein Paukenschlag vor der Mittagspause.

    Anwälte von Alfons Schuhbeck plädierten für eine Bewährungsstrafe

    Doch das Geld, es kommt nicht. Nicht rechtzeitig jedenfalls, um das Urteil noch zu beeinflussen. Alfons Schuhbeck muss – sobald das Urteil rechtskräftig ist – für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Richterin Andrea Wagner verurteilt ihn der schweren Steuerhinterziehung in 21 Fällen. Sie spricht von der hohen kriminellen Energie, mit der Schuhbeck gehandelt habe, als er über Jahre hinweg Geld aus den Kassen seiner Restaurants verschwinden ließ, und davon, dass das Gericht „nicht ansatzweise“ die Chance auf eine Bewährungsstrafe gesehen habe.

    Rund 2,3 Millionen Euro an Steuern hat der heute 73-Jährige nach Auffassung des Gerichts zwischen den Jahren 2009 und 2016 am Finanzamt vorbeigeschleust. Insgesamt soll er knapp fünf Millionen Euro aus den Kassen genommen haben.

    Im blauen Jackett und mit einem Gesicht, so traurig und schlaff, als hätte die Erdanziehung in den vergangenen Jahren daran besonders stark gezerrt, sitzt Schuhbeck auf der Anklagebank vor seinen zwei agilen Anwälten und scheint nur noch zu wollen, dass es endlich vorbei ist. Das Urteil nimmt er ohne Regung hin, nur die Sonne, die durchs Fenster scheint, verleiht seinen Zügen so etwas wie Kontur.

    Schuhbeck hat die Steuerhinterziehung zum Teil schon gestanden

    Zu Beginn des Prozesstags hatten Schuhbecks Verteidiger noch versucht, Ungereimtheiten in der Argumentation der Staatsanwaltschaft herauszuarbeiten. Vereinfacht argumentierten sie so: Damit Bargeld aus einer Kasse verschwinden kann, muss es erst einmal dort hineingelangen.

    Allerdings bezahlte der Großteil der Essensgäste in Schuhbecks Lokalen – das hatte am Vormittag auch der langjährige Sommelier des Starkochs als Zeuge ausgesagt – seine Rechnungen mit Karte. Nach Aussage der Verteidiger kann gar nicht so viel Bargeld in der Kasse gewesen sein, wie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft daraus entnommen wurde. Diese Frage könnte durchaus ausgefochten werden, Schuhbecks Strafe womöglich verringern.

    Der sichtlich abgekämpfte Koch aber möchte alles einfach hinter sich bringen, das wird nach der Mittagspause im Prozess endgültig klar. Er zückt einen handgeschrieben Zettel und liest vor: „Ich möchte die Verantwortung übernehmen, wie ich das vor zwei Wochen schon getan habe. Ich habe meine Anwälte gebeten, den Bedenken nicht mehr weiter nachzugehen.“ Am zweiten Verhandlungstag hatte Schuhbeck eingeräumt, sowohl für den Betrug in seinem Lokal Orlando als auch im Sternetempel Südtiroler Stuben verantwortlich zu sein.

    Schuhbeck-Prozess: Der Koch könnte in Landsberg seine Haft verbüßen

    Damit ist der Weg frei für die Plädoyers. Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl will den einst so gefeierten Top-Koch vier Jahre und zwei Monate im Gefängnis sehen. Sein Geständnis nennt sie „eher schmal“ und „taktisch motiviert“ – am Ende dürfte es dem einstigen Großgastronomen aber eine noch höhere Strafe erspart haben.

    Schuhbecks Verteidiger Sascha König und Markus Gotzens plädieren auf Bewährung, notfalls verbunden mit einer Geldstrafe. Ihr Mandant habe nicht aus Gier gehandelt. Es sei ein „himmelweiter Unterschied“, ob ein Millionär Steuern hinterziehe, weil er den Hals nicht vollbekomme, oder ob einer wie Schuhbeck seit zehn Jahren versuche, sein Unternehmen am Laufen zu halten und seine Kinder mit dem Geld unterstütze. König bezieht sich damit auf Schuhbecks persönliche Erklärung am zweiten Prozesstag. Damals hatte er gesagt, er habe nicht wahrhaben wollen, unternehmerisch gescheitert zu sein, und habe deswegen allen jahrelang etwas vorgemacht.

    Doch es hilft nichts. Schuhbeck wird zur Gefängnisstrafe verurteilt wie einst sein Freund Uli Hoeneß – und es spricht einiges dafür, dass auch er seine Strafe in der Haftanstalt in Landsberg absitzen wird.

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