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Schuhbeck muss Privatinsolvenz anmelden

Nach Verurteilung

Schuhbeck muss Privatinsolvenz anmelden

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    Alfons Schuhbeck muss offenbar Privatinsolvenz anmelden.
    Alfons Schuhbeck muss offenbar Privatinsolvenz anmelden. Foto: Matthias Balk, dpa

    Seit wenigen Wochen ist es offiziell: TV-Koch Alfons Schuhbeck muss hinter Gitter. Im Oktober vergangenen Jahres wurde der 74-Jährige wegen Steuerhinterziehung von etwa 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Schuhbeck legte Revision ein, doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte diese ab. 

    Privatinsolvenz: Verfahren gegen Schuhbeck eröffnet

    Kurze Zeit später kam der nächste Rückschlag für den 74-Jährigen. Schuhbeck musste nun Privatinsolvenz anmelden. Das Finanzamt München habe bereits am 13. Dezember 2022 beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag gestellt, so der Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann. "Herr Schuhbeck versuchte über seine Anwälte, diesen Antrag wegzubekommen und die Forderungen des Finanzamtes zu begleichen. Dies ist ihm nicht gelungen", wird Pohlmann in der Bild zitiert.

    Die Folge ist, dass am Mittwoch ein Insolvenzverfahren am Amtsgericht München eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter werde nun Schuhbecks Gläubiger bitten, ihre Insolvenzforderungen bis zum 9. August anzumelden. Am 13. September soll dann ein Berichts- und Prüfungstermin am Insolvenzgericht stattfinden. Wie hoch die Summe ist, die das Finanzamt von Schuhbeck fordert, könne Pohlmann nicht sagen. Ein Sprecher von Schuhbeck bat auf Anfrage der Deutschen-Presseagentur "um Verständnis, wenn wir das derzeit nicht kommentieren können".

    Die Schuhbeck Company ist laut Bild nicht von der Insolvenz betroffen. Unbekannte Großinvestoren hatten nach der ist nach wie vor nicht bekannt.

    Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung in Haft

    Auch wann Schuhbeck seine Haftstrafe antreten muss, ist noch unklar. Nach der Entscheidung des BGH muss das Landgericht München allerdings zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln – "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren". Als

    Laut Schuhbecks Anwalt Ali B. Norouzi bedeutet die Entscheidung des BGH, dass der Koch auf freiem Fuß bleibt, bis neu über die Vermögensabschöpfung entschieden worden ist. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht das aber anders. "Von der Neuverhandlung über die Einziehung ist der Zeitpunkt des Haftantritts unabhängig, er verschiebt sich dadurch nicht", sagte eine Sprecherin.

    Die Staatsanwaltschaft müsse nun zunächst die Ermittlungsakte vom Gericht zurückbekommen. "Sobald die Akte dem hier zuständigen Rechtspfleger vorliegt, kann dieser die Vollstreckung einleiten", teilte die Sprecherin auf Anfrage mit. "Sodann erfolgt die Ladung des Verurteilten zum Haftantritt." Wie lange es dauern wird, bis die Akte wieder bei der Staatsanwaltschaft eingeht, nehme aber "von Fall zu Fall unterschiedlich viel Zeit in Anspruch". (mit dpa)

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