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Prozess: Gericht stoppt Planungen für neue Seilbahn an der Kampenwand

Prozess

Gericht stoppt Planungen für neue Seilbahn an der Kampenwand

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    Eine Kabine der Kampenwandseilbahn schwebt in Richtung Gipfel.
    Eine Kabine der Kampenwandseilbahn schwebt in Richtung Gipfel. Foto: Uwe Lein, dpa (Archivbild)

    Ein Gericht hat die Pläne zum Neubau der Kampenwandseilbahn in den bayerischen Alpen vorerst gestoppt. Die Genehmigung aus dem Jahr 2022 sei aufgehoben worden, teilte das Verwaltungsgericht München am Mittwoch mit. Der Bescheid des Landratsamtes Rosenheim sei unbestimmt und damit rechtswidrig, heißt es in dem Urteil vom 16. November. Gegen den Bescheid geklagt hatte der Bund Naturschutz.

    Das Gericht monierte, in dem Bescheid sei nicht eindeutig erkennbar, wo konkret und in welchem Umfang Bäume gefällt werden sollten. Es sei nicht auszuschließen, dass Bäume im Naturwald gefällt werden müssten. Das wäre in dem Fall aber nicht erlaubt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen eines Monats Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

    Ende Oktober war die Kammer des Verwaltungsgerichts eigens nach Aschau im Chiemgau gefahren, um sich selbst ein Bild von der Seilbahn zu machen. Die Bahn auf den 1669 Meter hohen, beliebten Ausflugsberg über dem Chiemgau wurde in den 1950er Jahren gebaut.

    Die Betreiber wollten sie nach eigenen Angaben "maßvoll erneuern" und Gondeln und Stationen samt Technik an die heutigen Erwartungen anpassen - unter anderem sollten auch Rollstuhlfahrer die Bahn barrierefrei nutzen können. Eine Genehmigung dafür gebe es bereits seit 2017. Die Trassenführung sollte den Betreibern zufolge unverändert bleiben, allerdings müssten einzelne Bäume fallen, um ein Transportsystem für das Baumaterial zu errichten.

    Für Ärger sorgte ein Änderungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim vom Juni 2022, den das Gericht aber als Neuerteilung der Genehmigung wertete. So hatte es auch der Bund Naturschutz in Bayern (BN) gesehen, der überdies geplante Kapazitätserweiterungen und Nachtfahrten in dem ohnehin schon stark genutzten Gebiet kritisierte. Das könne die Population des vom Aussterben bedrohten Birkhuhns einbrechen lassen. Entsprechende Beweisanträge lehnte die Kammer jedoch ab. Hierauf sei es bei der Entscheidung nicht angekommen.

    Der Bund Naturschutz (BN) in Bayern feierte das Urteil am Mittwoch dennoch als Erfolg. "Dies ist ein wichtiger Erfolg für unsere sensible Bergwelt", sagt Landesverbandsgeschäftsführer Peter Rottner. "Durch das Urteil ist kein Neubau und Ausbau der Kapazität an der Kampenwand möglich, da die Eingriffe in die Natur und Umwelt nicht abzusehen sind und damit die Genehmigung zu unbestimmt ist." Dem Neubau würde "in jedem Fall" geschützter Wald zum Opfer fallen, sagte Rottner. "Aus unserer Sicht kann es also keine neue Genehmigung auf Grundlage von überarbeiteten Antragsunterlagen geben."

    Auch die Bürgerinitiative "Rettet die Kampenwand" sprach in einer Reaktion auf das Urteil von einem bedeutenden Erfolg für Natur und Umwelt. Die Entscheidung verdeutliche, dass Bürgerinitiativen und Naturschutzvereine, die Hand in Hand arbeiteten, in der Lage seien, scheinbar bereits von Gemeinden und Verwaltungen getroffene Entscheidungen doch noch zu revidieren.

    Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre die Modernisierung der Kampenwandseilbahn eines von mehreren Tourismus-Projekten in den bayerischen Alpen, denen der Widerstand von Naturschützern zumindest vorerst einen Riegel vorschiebt.

    So legten die Planer einer "Bergwelt" am Grünten im Allgäu ihr Projekt Anfang des Jahres auf Eis, nachdem Naturschutzverbände gedroht hatten, gegen den Neubau der Lifte und Infrastruktur am Berg zu klagen. Schon 2018 war der Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn, ebenfalls im

    Ein Sprecher des Landratsamts Rosenheim betonte am Mittwoch aber, dass der Betreiber der Kampenwandbahn erneut einen Antrag zur Genehmigung bei der Behörde einreichen könne. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bedeute also nicht zwangsläufig den Stopp der Modernisierungspläne für die Seilbahn. Darüber müsse aber der Betreiber der Bahn entscheiden.

    (dpa)

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