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Rechtsextremismus
18.06.2024

Verwaltungsgericht berät über Beobachtung der AfD

Ein Schild mit dem bayerischen Wappen und der Aufschrift „Bayerisches Verwaltungsgericht München“ hängt am Eingang des Gebäudes.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Bayerns Verfassungsschützer blicken der AfD kritisch über die Schulter. Dürfen sie das? Und dürfen sie das vor allem auch noch öffentlich bekanntgeben? Das Verwaltungsgericht München geht dem nach.

Das Verwaltungsgericht München geht seit Dienstag der Frage nach, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei beobachten und dabei auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Die auf neun Tage angesetzte Verhandlung bezeichnete AfD-Anwalt Christian Conrad als "Operation an der Herzkammer der Demokratie".

Der Landesvorsitzende der Partei, Stephan Protschka, rechnet sich gleichwohl kaum Chancen auf Erfolg aus. Nachdem die AfD bereits im Eilverfahren in zwei Instanzen und auch auf Bundesebene beim Oberverwaltungsgericht in Münster (Nordrhein-Westfalen) gescheitert sei, glaube er nicht an eine Entscheidung zugunsten seiner Partei, sagte Protschka am Rande des Verhandlungsauftakts am Dienstag in München. "Das Urteil wird ähnlich ausfallen wie in Münster. Das ist uns klar und wir haben auch die weiteren Wege schon vorbereitet, hier in diesem Land, um unser Recht als Oppositionspartei durchzusetzen", sagte Protschka mit Blick auf mögliche weitere Instanzen.

Der bayerische Verfassungsschutz hatte bereits 2022 bekanntgegeben, die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall zu beobachten - und dabei neben der Ausschöpfung von allgemein zugänglichen Quellen auch nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Dazu zählen etwa V-Leute oder Telefonüberwachung.

Auf den Einsatz solcher Mittel werde aber bisher - bis zu einer gerichtlichen Klärung - verzichtet, sagte ein Vertreter des Verfassungsschutzes vor Gericht. Lediglich in einem einzigen Ausnahmefall sei eine Telefonnummer mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermittelt worden. Wohl aber sei öffentlich zugängliches Material gesammelt worden.

Die Entscheidung zur Beobachtung wurde von den Verfassungsschützern unter anderem damit begründet, dass Mitglieder der inzwischen offiziell aufgelösten Parteiströmung Der Flügel nach wie vor großen Einfluss auf die Partei hätten. Es gebe bei Mitgliedern der Partei "Umsturzfantasien". Von einem ethnischen Volksbegriff, der in Teilen der AfD vorherrsche ist die Rede, Muslime würden pauschal verächtlich gemacht und diffamiert.

Der Verfassungsschutz hat in den vergangenen Jahren umfangreiches Material über die AfD zusammengetragen. Der Vorsitzende Richter Michael Kumetz sprach von "Tausenden und Abertausenden Seiten", die dem Gericht vorgelegt worden seien. Erst am Montag ging dem Gericht noch ein USB-Stick mit vielen Gigabyte Material zu. Chatprotokolle wurden ausgewertet, Einträge auf Social-Media-Kanälen, Auszüge aus öffentlichen Reden und Schriftsätzen.

Immer wieder fallen Namen wie der von Paul Traxl, Ex-Flügel Mann und Vorsitzender des Kreisverbandes Aichach-Friedberg. Oder der des Landtagsabgeordneten Franz Schmid aus Neu-Ulm, der vom Verfassungsschutz auch gesondert beobachtet wird. Schmid ist Landesvorsitzender der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA), ihm wird eine gewisse Nähe zu der rechtsextremistischen Identitären Bewegung nachgesagt. Bei der bisherigen Beobachtung sei deutlich geworden "dass extremistische Kräfte erheblichen Einfluss auf die Partei ausüben", sagte ein Verfassungsschützer vor Gericht.

Die Landtags-Grünen verlangen, die AfD auch in Bayern als "gesichert rechtsextrem" einzustufen. "Das AfD-Personal in Bayern zeigt schon lange bar jeder Scham sein wahres Gesicht", sagte Fraktionschefin Katharina Schulze. Vernetzungstreffen mit Rechtsextremisten würden weiter stattfinden. "Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie und die Prüfung eines AfD-Verbots ist unverzichtbar", betonte sie.

AfD-Anwalt Conrad betonte, der Verfassungsschutz bediene sich falscher Begrifflichkeiten, um die AfD in ein falsches Licht zu rücken und sie an der Ausübung ihrer Rechte als Teil der Opposition zu hindern. So sei rechtsradikales Verhalten sehr wohl von der Verfassung gedeckt, erst Rechtsextremismus stehe außerhalb der Verfassung. Zudem würden Teile der AfD als "verfassungsfeindlich" tituliert. Dies unterstelle verfassungswidriges Verhalten, ohne es so zu nennen. Verfassungswidrigkeit könne aber nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Alleine die Veröffentlichung der Tatsache einer Beobachtung könne etwa zu weniger Wählern führen, was auch finanzielle Auswirkungen auf die Partei habe.

Strittig blieb am ersten Verhandlungstag die Frage, ob der bayerische Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei und damit über die Landesgrenzen des Freistaates hinaus beobachten dürfe. Die AfD geht davon aus, dass dies nicht rechtens ist.

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