Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Bayern: Rettet die Radler: Das steckt hinter dem neuen Volksbegehren

Bayern

Rettet die Radler: Das steckt hinter dem neuen Volksbegehren

    • |
    Damit das Volksbegehren für bessere Bedingungen beim Radverkehr zustande kommt, braucht es 25.000 Unterschriften.
    Damit das Volksbegehren für bessere Bedingungen beim Radverkehr zustande kommt, braucht es 25.000 Unterschriften. Foto: Tobias Hase, dpa

    Mit einem Volksbegehren will eine Gruppe von Verbänden und Parteien die Bayerische Staatsregierung nun dazu verpflichten, mehr Raum für Radler in Bayern zu schaffen. Denn nach Ansicht des Bündnisses Radentscheid hat sich in den vergangenen Jahren beim Thema Radmobilität einfach zu wenig getan. Nun soll also ein Volksbegehren das erwünschte Ziel bringen: Ein Radgesetz, das für eine bessere und sichere Radinfrastruktur im Freistaat sorgt.

    Ab dem 16. Juni möchte das Bündnis anfangen, dafür Unterschriften zu sammeln. Im ersten Schritt dienen diese dazu, das Volksbegehren überhaupt zu ermöglichen. 25.000 Unterschriften werden dafür benötigt. Beteiligt an dem Vorstoß sind der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Bayern, der bayerische Landesverband Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Bund Naturschutz Bayern und eine Initiative, die sich aus elf bayerischen kommunalen Radentscheiden zusammengeschlossen hat. Politische Unterstützer sind die bayerischen Landesverbände der Grünen, der SPD, der ÖDP, der Linke und der Volt.

    So kann das Volksbegehren "Radentscheid Bayern" zustande kommen

    Doch wie soll dieses Gesetz aussehen? In dem für das Volksbegehren erforderlichen Gesetzesentwurf hat das Bündnis sechs Ziele verfasst. Das Erste: Am bayernweiten Gesamtverkehr soll bis 2030 der Anteil des Radverkehrs 25 Prozent betragen. Die Forderung steht vor dem Hintergrund, dass sich bereits 2017 die Bayerische Staatsregierung das Ziel setzte, den Radverkehrsanteil bis 2025 von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen. Die Realität ist allerdings: Heuer, fünf Jahre später, ist der Radverkehr tatsächlich nur um einen Prozentpunkt von zehn auf elf Prozent gestiegen.

    Das zweite Ziel des Bündnisses lautet: der Ausbau von Radwegen. Einerseits soll der Sanierungsstau aufgehoben werden, andererseits sollen mit künftigen Bau- oder Sanierungsmaßnahmen die Bedürfnisse des Radverkehrs besser berücksichtigt werden. Und die gehen laut dem Bündnis über das normale Zweirad hinaus und beinhalten auch Lastenräder, Kinderanhänger oder andere Spezialräder. Das bedeutet: möglichst wenig Kreuzungen, ausreichend breite Fahrbahnen.

    Bayerisches Radgesetz soll für bessere Radwege und mehr Sicherheit sorgen

    Gesetzlich festgehalten werden soll auch die "Vision Zero" – der Ansatz, Verkehrstote maximal zu reduzieren. Dabei sollen Tempobeschränkungen und vom Autoverkehr getrennten Fuß- und Radwege helfen. Weitere Ziele des Bündnisses sind der vorrangige Ausbau eines umweltfreundlichen Verkehrs, der zum Beispiel ermöglichen soll, dass Radfahren und der ÖPNV sich durch mehr Radabstellplätze oder Radmitnahmeangebote besser kombinieren lassen.

    Auch Radschnellwege, umgangssprachlich Radautobahnen genannt, sollen gesetzlich verankert werden. Und zuletzt fordern sie auch, dass sorgfältiger abgewogen wird, welche Flächen überhaupt für den Verkehr künftig versiegelt werden.

    Interesse an kommunalen Radentscheiden in Bayern ist hoch

    Die Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern, Bernadette Felsch, begründete die Notwendigkeit eines landesweiten Gesetzes mit der Tatsache, dass sich in Bayern in den vergangenen Jahren zahlreiche kommunale Radentscheide gegründet hätten und fast alle vom jeweiligen Stadtrat übernommen worden seien. Gehapert habe die Umsetzung dann allerdings an mangelnden Ressourcen und Bürokratie.

    In Hinblick auf 240.000 Unterschriften, die die Radentscheidbewegung in den vergangenen Jahren in elf bayerischen Städten gesammelt hat, steht es um die Erfolgsaussichten des Bündnisses nicht schlecht. In Nordrhein-Westfalen und Berlin gibt es entsprechendes Radgesetz bereits.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden