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Prozesse: Prozess um wirkungsloses Krebsmittel: Schuldsprüche geändert

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Prozess um wirkungsloses Krebsmittel: Schuldsprüche geändert

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    Die angeklagte Heilpraktikerin (2.v.r) im Landgericht Ingolstadt. In einem Verfahren um ein wirkungsloses Krebsmittel hat der Bundesgerichtshof die Schuldsprüche angepasst. (Archivbild)
    Die angeklagte Heilpraktikerin (2.v.r) im Landgericht Ingolstadt. In einem Verfahren um ein wirkungsloses Krebsmittel hat der Bundesgerichtshof die Schuldsprüche angepasst. (Archivbild) Foto: Peter Kneffel/dpa

    Nach der Verurteilung zweier Angeklagter wegen des Verkaufs eines wirkungslosen Krebsmittels an eine Reihe schwer kranker Patienten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Schuldsprüche geringfügig geändert. Aufgrund der Revisionsanträge der Beschuldigten stellten die Richter in Karlsruhe fest, dass die Vorwürfe in zwei Fällen wegen Verjährung entfallen. In etlichen anderen Fällen bleibt es hingegen bei den Schuldsprüchen.

    Das Landgericht Ingolstadt hatte im Juni 2023 eine Heilpraktikerin und den Anbieter des angeblichen Wundermittels zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Frau bekam eine dreijährige Haftstrafe, den Mann verurteilte die Kammer zu insgesamt sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis. Im Fall des Mannes war es auch zu Rechtsfehlern im Kontext der Auslieferung des Angeklagten aus Zypern gekommen, wie der BGH feststellte.

    In seinem Fall muss nun ein Gericht noch einmal die Gesamtstrafe neu festlegen. Im Fall der verurteilten Frau bestätigte der BGH hingegen die ausgesprochene Haftstrafe.

    Opfer des Schwindels um das nicht zugelassene Medikament waren Patienten, die Krebs oder andere schwere Erkrankungen hatten. Teils waren die Betroffenen bereits vor der Verurteilung der Beschuldigten gestorben. Das Verfahren in Ingolstadt lief zwei Jahre lang, 64 Verhandlungstage waren nötig. Es war der bis dahin längste Prozess in der Geschichte des Ingolstädter Gerichts.

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