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Prozess: S-Bahn-Unglück: Anklage will Haft - Anwalt für Bewährung

Prozess

S-Bahn-Unglück: Anklage will Haft - Anwalt für Bewährung

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    Zwei aufeinandergeprallte S-Bahnen sind an der Unfallstelle in der Nähe des Bahnhofes Ebenhausen-Schäftlarn zu sehen.
    Zwei aufeinandergeprallte S-Bahnen sind an der Unfallstelle in der Nähe des Bahnhofes Ebenhausen-Schäftlarn zu sehen. Foto: Matthias Balk, dpa (Archivbild)

    Der 56-Jährige habe gröbst pflichtwidrig gehandelt, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Schöffengericht in München. Sein Verteidiger Stephan Beukelmann plädierte hingegen auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

    Sein Mandant habe Fehler gemacht, er stelle sich jedoch seiner Verantwortung, sagte Beukelmann. Er habe für seinen Beruf gebrannt und eine Bilderbuchausbildung hingelegt. Bei dem Vorfall sei er weder alkoholisiert gewesen noch habe er unter Drogen gestanden. Er habe nicht vorsätzlich, aber fahrlässig gehandelt.

    Der Mann soll am 14. Februar 2022 ein rotes Signal und Vorschriften missachtet haben. "Er wusste, dass er nicht einfach hätte losfahren dürfen", sagte die Staatsanwältin. "Dass er pflichtwidrig handelte, war ihm bewusst." Zu seinen Gunsten wertete sie sein Geständnis und sein aufrichtiges Bedauern.

    Der Zug war in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn kollidiert. Ein 24 Jahre alter Mann starb. Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen auch die vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor.

    Der Lokführer hatte in dem Verfahren angegeben, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nicht, warum er sich so verhalten habe. Zugleich nahm er die Schuld auf sich. Er könne kaum glauben, dass er solche Fehler gemacht habe, sagte der 56-Jährige zum Auftakt des Prozesses im Februar. Es sei ihm unerklärlich, wie das geschehen konnte. Es tue ihm alles so leid, wiederholte der Mann mehrfach unter Tränen. Bei seinem bei dem Unglück ebenfalls schwer verletzten Kollegen im anderen Triebwagen, der als Zeuge im

    (dpa)

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