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Prozesse: Brückeneinsturz: Angeklagte nach Haftstrafen in Revision

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Brückeneinsturz: Angeklagte nach Haftstrafen in Revision

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    Eine Figur der blinden Justitia.
    Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

    Das Urteil vom 3. Mai ist somit nicht rechtskräftig, nun muss sich der Bundesgerichtshof wohl mit der Sache befassen. Das teilte das Landgericht Schweinfurt am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft wird nach eigenen Angaben keine Rechtsmittel einlegen.

    Das Gericht hatte auf eineinhalb Jahre Haft für den 59-Jährigen und neun Monate Haft für einen 49-Jährigen entschieden. Die Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen waren zur Bewährung ausgesetzt worden.

    Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck eingestürzt, als gerade 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.

    Ein Baugutachter hatte in dem Prozess vor allem Fehler bei der Berechnung der Traglast des Gerüsts bemängelt - diese Berechnung sei nämlich gar nicht erfolgt. Und dieser Mangel fiel den mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieuren laut Anklage auch nicht auf.

    Ein dritter Angeklagter war in dem Prozess freigesprochen worden, ein weiterer Mann wird in der Sache demnächst vor dem Landgericht Schweinfurt stehen. Termine sind für diese Verhandlung noch nicht angesetzt.

    (dpa)

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