„Ich bin nicht der, den man gesucht hat, aber der, den man gefunden hat“ – das sagt jener Unternehmer aus Starnberg, der nach Ansicht der österreichischen Staatsanwaltschaft zumindest mitverantwortlich sein soll für den Tod der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr. Der Fall sorgte 2022 für Entsetzen, weit über die Grenzen der Alpenrepublik hinaus: Die junge Allgemeinmedizinerin hatte erst 2021 ihre eigene Praxis eröffnet, in Seewalchen am Attersee, in der aufgeheizten Stimmung während der Pandemie setzte sie sich für Corona-Kranke ein und trat als vehemente Befürworterin der Schutzmaßnahmen auf. Kellermayr machte sich insbesondere für die Schutzimpfungen stark, im TV und in sozialen Medien.
So wurde sie zur Zielscheibe von sogenannten „Maßnahmegegnern“, „Querdenkern“ und Coronaleugnern. Kellermayr erhielt zahlreiche Drohschreiben, bezahlte aus eigener Tasche einen Sicherheitsdienst für ihre Praxis, installierte eine Sicherheitsschleuse. Die Praxis musste sie im Juni 2022 dennoch schließen. Von der Polizei fühlte sie sich im Stich gelassen: Ein Polizeisprecher unterstellte Kellermayr, aktiv das Licht der Öffentlichkeit zu suchen, um über die Medien „das eigene Fortkommen zu fördern“. Kurz darauf, Ende Juli 2022, nahm sich die junge Ärztin das Leben.
Prozess um den Tod von Ärztin Lisa-Maria Kellermayr: Angeklagter will sich nicht mündlich äußern
Für Roman M., den Angeklagten, ist der Prozess „Ausdruck eines fehlgeleiteten Bedürfnisses, einen Schuldigen für den Tod von Frau Dr. Kellermayr zu finden“ – das schreibt M. in einem Statement, das seine Verteidigung am Mittwochmorgen vor dem Schöffensenat am Welser Straflandesgericht verliest. Mündlich will er sich zur Sache nicht äußern, bekennt sich aber nicht schuldig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen gefährliche Drohung vor – darauf steht in seinem Falle ein Strafmaß von einem bis zu zehn Jahre Haft.
Dass er Mails an Kellermayr verschickt habe, bestreitet M. nicht. Er sei „in einer „Menschenrechtsorganisation“ tätig, und: „Wir beobachten sie und werden solche Kreaturen wie sie vor die zukünftig einzurichtenden Volkstribunale bringen“, schrieb M. etwa ab dem Februar 2022 an Kellermayrs Ordinations-Emailadresse. Kellermayrs Tod sei „eine Tragödie, die auch mich nicht kaltlässt“, so der mehrfach Vorbestrafte in seinem Statement.
Angeklagter schrieb auch Mails an Karl Lauterbach und andere
M. verweist auf das damalige polarisierte Klima während der Pandemie, er habe viele E-Mails auf die aus seiner Sicht damals Verantwortlichen geschrieben, unter anderem an Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Sein Grund: „Es galt die 2-G-Regel, die ungeimpfte Personen vom öffentlichen Leben quasi ausgeschlossen hat.“ Besonders geärgert habe ihn Kellermayrs Forderung, dass nicht geimpfte Covid-Kranke selbst für ihre Behandlungskosten aufkommen sollten. Und: „kein Journalist“ hätte sie „in die Öffentlichkeit gezerrt, wenn man über den Gesundheitszustand von Frau Dr. Kellermayr Bescheid gewusst hätte“.
Einer ähnlichen Argumentationsstrategie folgt auch M.s Verteidigung im Eröffnungsplädoyer. Penibel legt diese chronologisch die Vorgänge in den letzten 18 Monaten in Kellermayrs Leben dar – vor einer Demonstration vor einem Spital in Wels, die Kellermayr auf Twitter, heute X, gepostet hatte, fälschlicherweise mit dem Vermerk, die Demonstranten würden die Rettungszufahrt versperren, über die daraufhin einsetzenden Drohmails – vor allem die eines bis heute nicht ausgeforschten Mannes, der Kellermayr unter dem Namen „Claas Wolf“ mehrfach mit dem Umbringen bedroht hatte.
Im Prozess geht es auch um Kellermayrs Gesundheitszustand
Immer wieder schreibt M. in szenetypischer Manier von der „Gentherapie“, die die Impfung aus seiner Sicht sei, und von Gerichtsprozessen, die Kellermayr drohen würden. Für M.s Verteidigung sind Kellermayrs Antworten auf die E-Mails Zeugnis ihrer Bereitschaft, sich auf eine Diskussion mit M. einzulassen. Kellermayr habe zudem immer wieder die Öffentlichkeit gesucht, sei auf Twitter zum Gegenangriff auf M. übergegangen. Ihren Suizid hätte die Ärztin zudem längst geplant – Tage vor dem letzten Mailkontakt mit dem Angeklagten.
Über weite Strecken ist Kellermayrs Gesundheitszustand Thema. Dieser sei, das geht auch aus einem psychiatrischen Gutachten und aus medizinischen Unterlagen hervor, seit längerem stark angeschlagen. „Zerrüttet“ sei das Verhältnis zu ihrem Vater gewesen, geht aus früheren Zeugeneinvernahmen hervor, die junge Ärztin habe immer wieder von schwer belastenden Umständen in ihrer Familie gesprochen. Dass seine Tochter spätestens in der 8. Schulstufe in ihrer Klasse schwer gemobbt worden sei, bestreitet auch Kellermayrs Vater in seiner Zeugeneinvernahme nicht.
Staatsanwaltschaft sicher: M.s Drohungen Mitursache für Kellermayrs Suizid
Die damals 36-Jährige habe sich „gefürchtet, getötet zu werden“, sagt danach ein ehemaliger Mitarbeiter der Ärztin. Er spricht über die bedrückende Stimmung, die in den Tagen vor dem Suizid in der Ordination geherrscht habe, und darüber, dass die Ärztin ihrem Team gegenüber ihre Absichten angekündigt habe. Rund 750.000 Euro Schulden habe Kellermayr gehabt, wohl aufgrund der Investitionen in die Ordination, das habe sie ihm gegenüber zugegeben – auch für einen danach vernommenen Studienkollegen sei die finanzielle Situation „der letzte Stoß“ gewesen. Später lässt die Richterin schockierende Videos zeigen, in denen Kellermayr über ihren Leidensweg erzählt. Die Staatsanwaltschaft ist sicher: M.s Drohungen seien eine Mitursache für Kellermayrs Suizid.
Am Donnerstag wird weiterverhandelt, der Prozess in Wels ist auf vier Verhandlungstage angesetzt, 28 Zeugen sind geladen. Ein Urteil könnte Anfang April ergehen. Für Roman M. gilt die Unschuldsvermutung.
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