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Prozess: Schüsse von Nürnberg: Befangenheitsantrag gegen Richter

Prozess

Schüsse von Nürnberg: Befangenheitsantrag gegen Richter

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    Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth als befangen ab. Der Antrag kam am Dienstag vonseiten der Verteidigung, als eigentlich schon die Urteilsverkündung in dem Prozess geplant war. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Befangenheitsantrag als unbegründet zurückzuweisen, weil er lediglich der Verschleppung des Verfahrens diene. 

    Der 29-Jährige steht seit Dezember 2023 in Nürnberg wegen Mordes und versuchten Mordes vor Gericht. Er hatte im Oktober 2022 nach einem Streit auf zwei seiner Bekannten geschossen. Er selbst sah dies als Notwehr an, weil er von den Männern bedroht und beleidigt worden sei. Er will nur auf die Beine der Opfer gezielt haben. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch gezielte Schüsse mit Tötungsabsicht und beantragte auch, die besondere Schwere der Schuld des Mannes festzustellen.

    Über den Befangenheitsantrag müssen nun weitere Richter entscheiden, die nicht dem Spruchkörper im eigentlichen Verfahren angehören. Das ursprünglich geplante Urteil wird damit erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Die Verhandlung soll am kommenden Donnerstag fortgesetzt werden. 

    (dpa)

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