Die beiden wurden mittelschwer verletzt. Einem Gerichtssprecher zufolge werden heute die Plädoyers und das Urteil erwartet. Weil die 32 Jahre alte Syrerin als schuldunfähig gilt, geht es um die Frage, ob sie dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird.
In einem ersten Prozess im Dezember 2021 war für die Beschuldigte vor dem Landgericht Weiden eine Unterbringung in der Psychiatrie wegen versuchten Totschlags angeordnet worden. Dagegen ging sie in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf und verwies es an eine andere Kammer des Landgerichts Weiden zurück.
(dpa)