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Prozess in Ulm: Prozess um Baby im Altglascontainer in Langenau: War es versuchter Mord?

Prozess in Ulm

Prozess um Baby im Altglascontainer in Langenau: War es versuchter Mord?

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    Vor dem Ulmer Landgericht hat der Prozess gegen eine 38-Jährige begonnen, die im Herbst ihr Neugeborenes in Langenau in einen Glascontainer ausgesetzt hatte.
    Vor dem Ulmer Landgericht hat der Prozess gegen eine 38-Jährige begonnen, die im Herbst ihr Neugeborenes in Langenau in einen Glascontainer ausgesetzt hatte. Foto: Thomas Heckmann

    Er habe seinen Arm bis zur Schulter in den Container stecken müssen und nach dem kleinen Ärmchen greifen, um das Baby aus dem Altglas zu ziehen. Andreas Bichert berichtet, wie er in den frühen Morgenstunden des 14. Oktober ein Neugeborenes in einem Altglascontainer in Langenau gefunden hatte. Nun ist am Landgericht Ulm der Prozess gegen die Mutter eröffnet worden, die ihr neugeborenes Baby dort ausgesetzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchten Totschlag vor, der Richter deutete schon zum Beginn der Verhandlung an, dass das Gericht die Tat auch als ein schwereres Verbrechen einstufen könnte.

    Das wirft der Staatsanwalt der Angeklagten in Ulm vor

    Laut der Anklage, die der Staatsanwalt zum Prozessauftakt verlas, soll die 38-Jährige aus Überforderung versucht haben, ihr Baby zu töten. Sie soll das Kind, das sie zuvor allein – nur mit telefonischer Unterstützung einer Hebamme – zur Welt gebracht habe, in einer kühlen Herbstnacht sich selbst überlassen haben. Aus Scham habe die Frau ihre Schwangerschaft vor ihrem sozialen Umfeld verschwiegen. Die Alleinerziehende, die bereits drei Kinder hat, soll das Baby in ein blaues Bettlaken gewickelt und in einen Pizzakarton verpackt haben. Anschließend soll sie das so eingewickelte Neugeborene durch die nur 20 Zentimeter große Öffnung eines halb gefüllten Containers geworfen haben. Sie habe dabei billigend in Kauf genommen, dass ihr Sohn stirbt, erklärte der Staatsanwalt. Er wertet das als versuchten Totschlag. 

    Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter betonte, dass, je nachdem, was sich im Verlauf der Verhandlung zu den bislang unbekannten Motiven der Frau ergibt, das Aussetzen des Neugeborenen auch als versuchter Mord bewertet werden könnte. Als Mord – beziehungsweise versuchter Mord – gilt eine Tötung, wenn gewisse juristische Merkmale erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem Habgier, Heimtücke, Grausamkeit und auch sonstige niedrige Beweggründe.

    Baby in Langenau ausgesetzt: Angeklagte will vor dem Landgericht Ulm aussagen

    Falls die Frau aus selbstsüchtigen Gründen gehandelt hatte, etwa weil ihr der Aufwand für Adoption zu groß schien oder sie schlicht die eigenen Interessen über das Lebensrecht des Kindes gestellt habe, könnte das Gericht die Tat also strenger bewerten, erklärte Tresenreiter. Der Prozess soll nun Näheres zu den Motiven der Frau ans Licht bringen. 

    Bisher hatte sie die Tat weitgehend eingeräumt und auch zugegeben, dass das Findelkind ihr Sohn sei. Die Angeklagte, auf deren Spur die Polizei über eine Klinik gekommen war, habe sich entschieden, im Prozess eine umfassende Aussage zu machen und auch über ihre Motive und Beweggründe zu sprechen, so ihre Anwältin. Über ihre Verteidigerin ließ die Angeklagte aber beantragen, dass dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen solle. Das Gericht stimmte nach einer kurzen Beratung zu. Wie Tresenreiter erklärte, gehe es hier um den Schutz der höchstpersönlichen Lebensbereiche der Frau, also auch um die Geburt und die Zeugung des Kindes. Rund vier Stunden dauerte die Befragung der Frau.

    Dieser Mann rettete das Baby aus dem Glascontainer in Langenau

    Das Baby hatte die Tat unbeschadet überstanden. Andreas Bichert kam in dieser Nacht zufällig an dem Glascontainer vorbei und hörte das wimmernde Baby. Obwohl er es zunächst als Irrtum abtat und weiterging, ließ ihm das Gehörte keine Ruhe. Er drehte um, fand und rettete das Neugeborene, das so zum Glück nur rund eineinhalb Stunden in dem Container ausharren musste. Viel länger hätte es nicht überlebt. Das machte ein Rechtsmediziner in seinem Gutachten deutlich.

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