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Prozess in Kempten: Mutter bricht Säugling die Beine - Nun steht sie vor Gericht in Kempten

Prozess in Kempten

Mutter bricht Säugling die Beine - Nun steht sie vor Gericht in Kempten

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    Misshandlung Schutzbefohlener wirft die Staatsanwaltschaft Kempten einer Frau vor, die ihrem Baby die Beine gebrochen haben soll.
    Misshandlung Schutzbefohlener wirft die Staatsanwaltschaft Kempten einer Frau vor, die ihrem Baby die Beine gebrochen haben soll. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Misshandlung Schutzbefohlener wirft die Staatsanwalt Kempten der Frau vor. Sie soll ihrem damals zwei Monate alten Kind im Februar 2021 die Beine gebrochen haben. Vor dem Kemptener Amtsgericht wird nun verhandelt. Schon für Dezember war die Hauptverhandlung angesetzt, wurde dann aber verschoben. Auch beim zweiten Termin fiel kein Urteil.

    Frau verletzte ihr zwei Monate altes Kind in einer Jugendhilfeeinrichtung

    Im Dezember 2020 brachte die junge Frau ihr Kind in einer Allgäuer Klinik zur Welt. Weil der Säugling weit vor dem errechneten Termin geboren wurde, blieben das Frühchen und seine Mutter noch für einige Zeit im Krankenhaus, so schilderte es der Staatsanwalt während des Prozesses. Dann wurde die Angeklagte mit ihrem Kind in eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in der Region entlassen.

    Laut Anklageschrift schüttelte die junge Frau ihr Kind bereits wenige Tage nach der Ankunft in der Einrichtung und „brach dessen Oberschenkel durch erheblichen Kraftaufwand“. Multiple Gehirnblutungen und ein Hämatom unter dem rechten Auge waren ebenfalls Folgen des Übergriffs, für den sich die 24-Jährige nun vor Gericht verantworten muss.

    Prozess gegen Mutter in Kempten erneut verschoben, weil Zeugen fehlen

    Denn sie habe gewusst, dass ihr Verhalten möglicherweise sogar dauerhafte körperliche und geistige Schäden für das Kind zur Folge haben könnte, begründete die Staatsanwaltschaft weiter. Zu den Vorwürfen äußerte sich die Angeklagte nicht vor Gericht.

    Eine andere damalige Bewohnerin der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung, die als Zeugin geladen war, erschien nicht zur Verhandlung. Weil die Verteidigung auf deren Anwesenheit bestand und auch ein Rechtsgespräch zu keiner Verständigung zwischen Richter, Schöffen, Staatsanwaltschaft und Verteidigung führte, wurde ein neuer Termin für die Hauptverhandlung festgelegt: 28. Juni 2023.

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