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Prozess in Augsburg: Tod am Königsplatz: Richter räumen mit Gerüchten auf

Prozess in Augsburg

Tod am Königsplatz: Richter räumen mit Gerüchten auf

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    Halid S. hat den tödlichen Faustschlag am Augsburger Königsplatz ausgeführt. Der 17-Jährige muss nun viereinhalb Jahre ins Gefängnis.
    Halid S. hat den tödlichen Faustschlag am Augsburger Königsplatz ausgeführt. Der 17-Jährige muss nun viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Erst ganz am Schluss wird Halid S. ein wenig emotional. Durch die Schutzmaske hindurch wirft er seiner kleinen Schwester zum Abschied eine Kusshand zu. Es wird ein Abschied für länger sein. Der 17-Jährige muss viereinhalb Jahre lang ins Gefängnis. Für die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg steht zweifelsfrei fest, dass er am Nikolausabend 2019 den Berufsfeuerwehrmann Roland S. mit einem heftigen Faustschlag getötet hat.

    Bei der Trauerfeier für den getöteten Feuerwehrmann Roland S. wurde sein Helm aufgestellt.
    Bei der Trauerfeier für den getöteten Feuerwehrmann Roland S. wurde sein Helm aufgestellt. Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

    Das hat Halid S. zwar zu Beginn des Prozesses selbst gestanden, die genauen Umstände der tödlichen Gewalttat vom Augsburger Königsplatz waren aber lange nicht so klar, wie sie sich am Ende herausgestellt haben. Der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch beginnt seine Urteilsbegründung daher mit einem Plädoyer für die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen. Ohne die Aufzeichnungen wäre es für das Gericht sehr schwierig gewesen, die Tat vom Kö aufzuklären. Denn die Aussagen der Zeugen hätten sich aus allem Möglichen gespeist – aus Hörensagen, sozialen Medien, subjektiven Wahrnehmungen. Erst die Videoaufnahmen hätten es ermöglicht, das Geschehen objektiv zu überprüfen. Die ursprünglichen Vorwürfe seien geeignet gewesen, sechs junge Männer wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts ins Gefängnis zu bringen – und zwar zu Unrecht, sagt Hoesch.

    Angriff am Königsplatz: Gruppe um Halid S. sei nicht durch Aggression aufgefallen

    Es ist nicht das einzige Aufräumen mit allerlei Gerüchten. Auch falschen Thesen der Ermittler hält der Richter die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme entgegen. So sei die siebenköpfige Gruppe um Halid S. vor der Tat nicht durch „nach außen gerichtete Aggressionen“ aufgefallen. Es sei vielmehr das typische Umherziehen einer Jugendgruppe gewesen. Man habe „Alkohol trinken, herumhängen, posen und blödeln“ wollen. Pöbeleien oder Streitigkeiten habe es vor dem Zusammentreffen am Kö nicht gegeben. Auch der anfänglichen Annahme, die jungen Männer hätten Kampfsport betrieben, tritt das Gericht entgegen. Durch die Ermittlungen sei das Gegenteil belegt, nämlich dass keiner Boxen oder ähnliches trainiert habe.

    Auf der anderen Seite ist das Gericht weit davon entfernt, in der Tat von Halid S. einen Akt der Notwehr zu sehen, wie es Verteidiger Marco Müller in seinem Plädoyer dargestellt hatte. Für die Jugendkammer stellen sich die Geschehnisse vom Nikolausabend 2019 vielmehr so dar: Die lärmende Gruppe der sieben jungen Männer sei über den Königsplatz gegangen, als Roland S. mit seiner Frau und einem befreundeten Paar vorbeikam. Die zwei Ehepaare waren zuvor auf dem Christkindlesmarkt und in einem Lokal. Sie waren auf dem Weg zum Taxistand. Die Frauen liefen vorneweg.

    Marco Müller arbeitet seit vielen Jahren als Strafverteidiger. Im Kö-Prozess vertrat er den Angeklagten.
    Marco Müller arbeitet seit vielen Jahren als Strafverteidiger. Im Kö-Prozess vertrat er den Angeklagten. Foto: Tanja Ferrari

    Einer aus der Jugendgruppe habe Roland S., 49, um eine Zigarette angeschnorrt. Dass dies in einem höflichen Ton geschehen sein soll, hält das Gericht für sehr unwahrscheinlich. Roland S. habe dann mit der harschen Bemerkung „Halt die Schnauze“ reagiert. Als der Jugendliche sinngemäß mit „Wie, warum Schnauze?“ geantwortet habe, sei der Feuerwehrmann zurückgegangen, habe mit erhobenem Zeigefinger seine Äußerung wiederholt und den bereits im Zurückweichen befindlichen Jugendlichen geschubst. Der sei ins Straucheln geraten. Damit sei diese Auseinandersetzung eigentlich beendet gewesen. Doch Sekunden später setzte Halid S. seinen wuchtigen Faustschlag. Von Notwehr könne keine Rede sein. „Der Angeklagte sah spontan eine günstige Gelegenheit für eine massive Tätlichkeit“, sagt Richter Hoesch.

    Ein einziger Schlag tötete am Königsplatz den Feuerwehrmann

    Das Opfer war auf den Schlag nicht gefasst. Sein Kopf geriet in eine starke Drehbewegung, wodurch eine Hirnschlagader riss. Roland S. starb noch am Tatort. Für die Jugendkammer hatte Halid S. nicht den Vorsatz zu töten. Er hätte aber aufgrund der Wucht des Schlages erkennen können und müssen, dass die Gewalttat tödliche Folgen haben könnte. Daher verurteilt sie ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Der 17-Jährige verfolgt das Urteil so emotionslos, wie er sich während des gesamten Prozesses gezeigt hat.

    Lenart Hoesch ist Vorsitzender der Jugendkammer am Augsburger Landgericht. Gerade wenn es um Opfer im Kindesalter geht, sei Sensibilität gefragt, sagt er.
    Lenart Hoesch ist Vorsitzender der Jugendkammer am Augsburger Landgericht. Gerade wenn es um Opfer im Kindesalter geht, sei Sensibilität gefragt, sagt er. Foto: Silvio Wyszengrad

    Die Kumpels und die Verteidiger hatten Halid S. als ruhigen, netten Kerl dargestellt, dem aggressives Verhalten fernliege. Auch dieser Darstellung widerspricht das Gericht klar. Der Jugendliche habe nicht nur bei Roland S. brutal zugeschlagen, sondern danach auch bei dessen Freund. Für weiteres Entsetzen hatte im Laufe der Verhandlung zudem gesorgt, dass der 17-Jährige brutalste Gewaltvideos auf seinem Handy hatte und in Untersuchungshaft damit geprahlt haben soll, einen Mann totgeschlagen zu haben. Der Jugendliche habe eine starke Aggressionsproblematik, die während der Haft unbedingt therapiert werden müsse, betont Hoesch. Auch eine Vorstrafe führt der Richter an. In der Schule habe Halid S. einen Kontrahenten gegen den Hals geschlagen und ihm einen Kopfstoß versetzt. Hoesch kritisiert das Amtsgericht dafür, dass es S. seinerzeit nicht härter bestraft hat. Dieses „wenig konsequente Vorgehen“ und der „Trend zur Bagatellisierung“ habe den Jugendlichen in seinem Streben nach Dominanz bestärkt. Mit anderen Worten: Richter Hoesch glaubt, dass die Tat vom Kö eventuell vermeidbar gewesen wäre, wenn der 17-Jährige schon für frühere Taten härter bestraft worden wäre.

    So begründet das Augsburger Gericht das Urteil zum Tod am Königsplatz

    Auch gegen die beiden jungen Männer, die an den Schlägen gegen den Freund von Roland S. beteiligt waren, spricht das Landgericht am Freitag sein Urteil: Der 18-Jährige erhält eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Bei dem 20-Jährigen wird die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Das gibt es nur im Jugendstrafrecht. Sollte er sich zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen, bleibt er straffrei. Auch diese beiden waren wie alle sieben Jugendlichen zunächst einige Monate in Untersuchungshaft gesessen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kamen alle bis auf Halid S. frei.

    Die Verteidiger zeigen sich mit dem Urteil nicht unzufrieden. Es sei „ausgewogen und differenziert“, sagt zum Beispiel Moritz Bode. Der Verteidiger von Halid S. will sich aber mit dem Verurteilten und dessen Eltern über eine mögliche Revision unterhalten. Das sei letztlich die Sache der Familie, sagt Marco Müller. Anwältin Isabel Kratzer-Ceylan, die die Witwe des Feuerwehrmannes im Prozess vertreten hat, zeigt sich mit der rechtlichen Bewertung des Gerichts zufrieden. In den Augen ihrer Mandantin sei das Strafmaß aber zu gering ausgefallen. Die Witwe habe sich eine härtere Strafe gewünscht. Den Prozess habe die Frau bewusst nicht im Gerichtssaal oder in den Medien mitverfolgt. Das wäre für sie zu belastend gewesen.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Tödliche Gewalt am Augsburger Königsplatz: Ist das ein gerechtes Urteil?

    Alle Artikel zum Prozess um den tödlichen Schlag am Königsplatz lesen Sie hier.

    Eindrücke aus dem Prozess gibt es in unserem Live-Ticker.

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