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Prozess: Güllemörder ist krank, nicht schuldig

Prozess

Güllemörder ist krank, nicht schuldig

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    Güllemörder ist krank, nicht schuldig
    Güllemörder ist krank, nicht schuldig

    Es gibt nur wenige Fälle, bei denen sich die Prozessbeteiligten in wesentlichen Punkten einig sind. Der Prozess gegen den 35 Jahre alten Landwirt aus Penzing bei Landsberg, der Anfang Januar seine Eltern getötet hat, indem er sie mit einer Axt schwer verletzt und anschließend in eine Güllegrube geworfen hat, zählt dazu. 

    Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Vertreter der Nebenklage kamen in der Verhandlung vor dem Augsburger Schwurgericht zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte psychisch krank ist und daher bei der Tat nicht schuldfähig war. So sprach der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel den 35-Jährigen zwar frei, ordnete aber gleichzeitig an, ihn in eine psychiatrische Klinik einzuweisen.

    Täter schlug mit der Axt auf seine Eltern ein

    Vorsätzlich und mit brutaler Gewalt ist der Mann nach Meinung von Rothermel am Abend des 4. Januar dieses Jahres vorgegangen. Er habe schon am Nachmittag eine Axt bereitgestellt und nach der Arbeit im Stall heimtückisch auf seine Mutter eingeschlagen. 

    Als er sie in die Güllegrube warf und merkte, dass sie noch am Leben war, schlug er mindestens acht Mal mit der Axt auf sie ein. Kurze Zeit später lockte er seinen Vater unter einem Vorwand aus dem Haus und ging ähnlich vor, wie gegen die Mutter.

    Ein eindeutiges Motiv lieferte der Landwirt nicht - weder in der Vernehmung durch die Kriminalpolizei noch in der Verhandlung. Nach den Aussagen der Zeugen und einigen Gutachten kam das Schwurgericht zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte psychisch krank ist. 

    Seit 23. Dezember 2007 will der 35-Jährige Stimmen gehört haben, die ihm sagten, er solle seine Eltern umbringen. "Am 4. Januar war er nicht mehr bereit, gegen die Stimmen anzukämpfen", sagte Richter Rothermel in seiner Urteilsbegründung.

    Wie der Landgerichtsarzt Richard Gruber sagte, habe der Angeklagte bezweifelt, dass die beiden Opfer seine Eltern sind, obwohl dies eindeutig nachgewiesen ist. Vielmehr glaubte der Landwirt, dass ihm seine "echten Eltern" befehlen würden, Mutter und Vater zu töten. 

    Angeklagter hat unter Halluzinationen

    Das Zusammensein mit den Eltern sei für ihn mehr und mehr belastend und quälend gewesen. Hinzu kamen die Stimmen, die ihn schon am Morgen marterten. Er habe nicht mehr klar denken können und sei nicht mehr arbeitsfähig gewesen, hatte der Angeklagte im Verhör mit der Polizei angegeben. 

    Richard Gruber sprach von einer Art doppelter Buchführung beim Angeklagten. Auf der einen Seite habe er den Betrieb so geführt wie bisher, auf der anderen Seite stünden seine halluzinatorischen Vorstellungen. Mit dem Tod der Eltern sei das Zentrum seines wahnhaften Erlebens weggebrochen. Dass der 35-Jährige die Stimmen nur vortäusche, dem widersprach der Gerichtspsychologe.

    Die Art und Weise wie der Angeklagte darüber gesprochen habe, sei geradezu "klassisch" für die Erkrankung. "Des glaubt mir doch eh keiner", habe der Landwirt immer wieder gesagt. Anzeichen der Krankheit seien nur schwer zu erkennen gewesen, zumal am Hof wenig über Gefühle gesprochen worden sei.

    Urteil: Psychatrie statt Gefängnis

    Nur 24 Stunden nach der brutalen Tat hatte der Angeklagte im Verhör gegenüber Kriminalbeamten gesagt: "Sperrt mich ein, dass a Ruh ist." Geht es nach Verteidiger Hartmut Wächtler, dann hat der 35 Jahre alte Mann jetzt den schweren Gang vor sich. "Die Haft wäre der leichtere Weg gewesen." Nun müsse er sich behandeln lassen.

    Erst wenn die Ärzte ihm bescheinigen, dass er geheilt ist, dürfe er entlassen werden. Der Angeklagte habe eine Chance auf Heilung. Dann müsse er sich aber irgendwann auch mit Schuld und Reue auseinandersetzen, die er momentan nicht fühlt, wie Hartmut Wächtler sagte. 

    Die Verhandlung habe die grausame Tat zumindest erklärt, meinte der Anwalt Achim von Lucke. Er vertrat die Schwester des Angeklagten, die als Nebenklägerin auftrat. Weil der psychisch Kranke auch für seine Schwester eine Gefahr darstelle, sei es sehr wichtig, dass er in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden sei. 

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